Fahrradprüfung bestanden – doch ein paar Dinge gibt es da noch …

Endlich: Die Fahrradprüfung in der Grundschule ist geschafft – nun wollen die Kinder auch loslegen und alleine zur Schule radeln. Schließlich haben sie bewiesen, dass sie zum Beispiel die Verkehrsregeln beherrschen, lenken und bremsen können. An ein paar Dinge sollten Kinder und Eltern vorher aber noch denken. Wohin zum Beispiel mit dem Ranzen? „Die Schultasche sollte im Fahrradkorb liegen und zusätzlich mit einem Gurt oder Expander gesichert sein, damit sie nicht herunterfällt“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes und der Bayerischen Landesunfallkasse. Vom Gepäckträger kann der Schulranzen leicht herunterrutschen – das führt dann schnell zu einem Unfall. Wird der Ranzen auf dem Rücken getragen, kann er den Schüler beim Fahren behindern und den Rücken bei einem Sturz zusätzlich verletzen.

Eine andere Sache sind Hosenschutzringe oder -klammern. Sie sollen verhindern, dass das Hosenbein in die ölige Kette gerät, das Rad unvermittelt blockiert und der Fahrer stürzt. „Klammern oder Hosenschutzringe sind vernünftig, gelten bei den Kindern aber als uncool“, sagt Lederer. Eher akzeptiert und sinnvoller vom Sicherheitsaspekt her sind modische Bänder aus reflektierendem Material, die sich selbständig aufrollen und eng am Hosenbein sitzen („Klackband“ / „Schnappband“).

Bevor die Kinder starten, sollten zumindest Bremsen, Reifenprofil, Licht und Reflektoren sowie die Klingel überprüft werden: Greifen die Bremsen gut? Hat der Reifen noch genug Profil und: Sind Lichtanlage und Reflektoren sauber und funktionsfähig? Ist die Klingel mit dem Daumen leicht zu erreichen und helltönend?

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Bei ihnen sind rund 2,3 Millionen Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen sowie Studierende automatisch versichert, während des Besuchs der Einrichtungen sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung tragen die Kommunen bzw. der Freistaat Bayern. Bei versicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebenenfalls auch eine Rente.

Präventionskampagne „Risiko raus!“ der gesetzlichen Unfallversicherung

Unter www.risiko-raus.de, Rubrik: Infomaterial, kann die Broschüre „Sicher mit dem Rad zur Schule“ kostenlos heruntergeladen werden.