Landratsamt Bamberg ordnet verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest an

Erster Fall bei Hausgeflügelbestand in Oberfranken amtlich bestätigt

Aufgrund eines vorliegenden Geflügelpestnachweises in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth sowie vermehrte Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln werden ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen Allgemeinverfügungen, in denen abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen, wie z. B. die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben werden. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel besteht aktuell nur in den Landkreisen Bayreuth, Haßberge sowie Forchheim. Durch Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle bei Wild-und Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Aktuelle Häufungen befinden sich in vor allem mit Hausgeflügel dicht besiedelten Niedersachen, wobei hier vorrangig Putenhaltungen betroffen waren.

Das Landratsamt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind dem zuständigen Veterinäramt vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) zu melden. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtetet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter:
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel-pest/