Erste Sitzung des Bamberger Rechnungsprüfungsausschusses
„Keine Zahlungen ohne Gegenleistung“ – Im Rechnungsprüfungsausschuss wurden erste Ergebnisse zum Personalbereich vorgelegt
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Bamberger Stadtrates befasste sich gestern zum ersten Mal in einer zum Teil öffentlichen Sitzung mit dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) für die Jahre 2011 bis 2017. Im Mittelpunkt standen dabei die aktuell diskutierten personalrechtlichen Themen des Berichts. Robert Sporer, neuer Leiter des Personal- und Organisationsamtes der Bamberger Stadtverwaltung, präsentierte die Ergebnisse seiner Untersuchungen zu den Feststellungen des Prüfberichts und zu den Anfragen aus dem Stadtrat. Wichtigstes Ergebnis: Nach einer gründlichen Überprüfung der Aktenlage haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Zahlungen ohne Gegenleistungen an Beschäftigte der Stadtverwaltung geleistet worden sind. Damit seien wesentliche Vorwürfe entkräftet worden.
In der Sitzung präsentierte der neue Leiter des Personalamts, Robert Sporer, die bisherigen Ergebnisse seiner Überprüfungen. Er erläuterte die Rechtsansicht der Stadt zu den Fällen, zu denen es Hinweise im Prüfbericht gegeben hatte: Die Stadt Bamberg vertritt die Rechtsauffassung, dass „die pauschale Abgeltung von Überstunden und Zeitzuschlägen, die Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit sowie die Auszahlung von Erfolgs- und Leistungsprämien tarif- und beamtenrechtlich grundsätzlich zulässig sind“. Von diesem Ergebnis sind die allermeisten Fälle betroffen. In wenigen Einzelfällen werden die Analysen fortgesetzt, wobei auch die Stellungnahmen der betroffenen Mitarbeiter und Vorgesetzten noch eingeholt würden. Dies sei während der Prüfung des BKPV nicht erfolgt. Es ist geplant, in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.02.2021 dazu zu berichten.
Robert Sporer wies in seiner Einleitung darauf hin, dass die Personalverwaltung die Ankündigung des Oberbürgermeisters und Wünsche aus dem Stadtrat umgesetzt habe, wonach nicht nur die im Prüfbericht genannten Fälle untersucht worden sind, sondern alle Sachverhalte bis einschließlich Dezember 2020.
Bei der Prüfung der Personalvorgänge der Stadt Bamberg mit ihren ca. 1.500 Beschäftigten habe sich außerdem gezeigt, dass die Hinweise des BKPV alle Referate und Ämter betreffen. Es stimme deshalb nicht, dass finanzielle Leistungen vorrangig im Bereich des Oberbürgermeisters gewährt worden seien.
In seiner Analyse ging der Personalamtsleiter auch dem Vorwurf nach, wonach die Stadtverwaltung nicht auf Hinweise aus dem Bericht 2013 reagiert habe. Diese Behauptung ist weitgehend unzutreffend. In den allermeisten Fällen lagen damals Hinweise vor, bei denen die Stadt Bamberg eine andere Rechtsauffassung als der BKPV vertrat, die von der Regierung von Oberfranken nicht beanstandet wurde. Deswegen durften diese Zahlungen aus der Sicht der Stadt weitergeführt werden. Jedoch seien bei 14 beanstandeten Einzelfällen nun fehlerhafte Vorgänge festgestellt worden: Bei elf Beschäftigen wurden geleistete und tatsächlich erbrachte Mehrarbeitsstunden am Ende ihrer Dienstzeit ausbezahlt. In zwei Fällen wurde eine geringfügige Aufwandsentschädigung (7,67 € monatlich) geleistet. In einem Fall liegt eine pauschale Mehrarbeitsvergütung vor. Diese Einzelfälle sollen im Hinblick auf ihre besonderen Umstände in der Arbeitsgruppe des RPA bis zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses noch genauer überprüft werden, um danach wieder informieren zu können.
Gegenstand der Präsentation waren auch die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (450,00 €-Jobs) von städtischen Mitarbeitern bei städtischen Tochtergesellschaften und kommunalen Stiftungen. Die Analyse des Personal- und Organisationsamtes ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Nebentätigkeiten nicht tatsächlich erbracht und dokumentiert worden seien. Auch in diesen Fällen habe es die erforderlichen Gegenleistungen durch die jeweiligen Beschäftigten gegeben.
Zu den Höhergruppierungen, die im Frühjahr 2020 coronabedingt vom Oberbürgermeister im Rahmen einer Eilverfügung veranlasst wurden, gab es folgende Feststellungen: Die Höhergruppierungen erfolgten ausnahmslos auf der Basis von entsprechenden Stellenbewertungen. Bei allen Personalmaßnahmen aus den Eilverfügungen erfolgte eine Beteiligung des zuständigen Gremiums der Personalvertretung vor der Umsetzung. Selbstverständlich seien alle Eilverfügungen ordnungsgemäß im nächstmöglichen Personalsenat dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben worden.
In einem Statement zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses stellte sich der Oberbürgermeister, wie auch in der gestrigen öffentlichen Vollsitzung des Bamberger Stadtrates, schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bamberger Stadtverwaltung: „Ich bedauere, dass durch Vorverurteilungen und Indiskretionen die Stadtverwaltung einem Generalverdacht ausgesetzt wurde. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hochmotiviert und leistungsbereit. Ich danke allen für ihr außerordentliches Engagement.“
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