MdB Emmi Zeulner: „Durchbruch für die Notfallsanitäter – endlich Rechtssicherheit „
Der Durchbruch für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter* ist geschafft! Der Deutsche Bundestag verabschiedet an diesem Donnerstag ein Gesetz, das für die Notfallsanitäter eine erhebliche Erleichterung für ihre tägliche Arbeit mit sich bringt und ihnen die langersehnte Rechtssicherheit im Rahmen ihrer Tätigkeit gibt.
Dafür hat sich die heimische Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit über einem Jahr in Berlin stark gemacht und die Verhandlungen erfolgreich geführt. „Das macht für mich gute Politik aus: die gesetzliche Grundlage zu schaffen, die in der Praxis wirklich zu einer spürbaren Erleichterung führt und die für die Menschen direkt gemacht wird. Und diese Gesetzesänderung ist genauso eine Politik für die ich aus Überzeugung einstehe“, so die Gesundheitspolitikerin. „Mit der Änderung ermöglichen wir es den Notfallsanitätern, für das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Arztes, dass sie rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art ausüben dürfen, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben und es erforderlich ist, um eine Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von dem Patienten abzuwenden,“ erklärt Zeulner. „Damit geben wir ganz klar das Signal: Wir wissen um Eure Kompetenz und sichern Euch in diesem Rahmen ab. Das wir wirklich nach den langen Verhandlungen und vielen Fachgesprächen die bestmögliche Lösung für die Notfallsanitäter durchsetzen konnten, habe ich an manchen Tagen und nach manchen Debatten selbst nicht zu hoffen gewagt. Aber es gibt Bereiche, da wäre jeder Kompromiss falsch gewesen. Das war hier auch so. Denn machen wir uns klar, für wen wir hier kämpfen: Die Notfallsanitäter kommen dann, wenn die Not häufig am größten ist und sind im Notfall Tag und Nacht für uns da. Sie beweisen jeden Tag aufs Neue, dass sie an unserer Seite stehen und genau deswegen war es mir so wichtig, auch ganz deutlich zu zeigen, dass auch die Politik an ihrer Seite steht.“
Diesem „Meilenstein“ für die Notfallsanitäter ging ein jahrelanger Streit voraus, wie man die Rechtsunsicherheit bei der täglichen Arbeit der Notfallsanitäter lösen könne. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage befindet sich der Notfallsanitär bis zum Eintreffen des Notarztes immer in der Zwickmühle, da der Notfallsanitäter nicht zur Heilkundeausübung befugt ist. Das bleibt dem Arzt vorbehalten. Das heißt aber im konkreten Fall: Hilft der Notfallsanitäter dem Patienten, wie er es erlernt, um dessen Leben zu retten, geht diese Hilfe aber über seine Befugnis hinaus, weil er eine heilkundliche Maßnahme zum Beispiel invasiver Art vornimmt, so macht er sich strafbar und muss sich juristisch im Nachhinein über den rechtfertigenden Notstand vor einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung „retten“. Hilft er aber nicht, weil er sich an die Befugnisse hält, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und in Haftung genommen werden. „Eine unerträgliche Situation, die wir den Notfallsanitätern hier in der Praxis zumuten. Denn wer möchte seine Arbeit mit diesem „Damoklesschwert“ der Strafbarkeit über sich ausüben? Mit dem neuen Gesetz lösen wir diese jahrelange Unsicherheit auf.“
Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten und treten bereits an dem Tag in Kraft, an dem das Gesetz verkündet wird. Dies sollte in den nächsten Wochen der Fall sein, da jetzt nur noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss.
*Zur leichteren Lesbarkeit wird im folgenden Text nur der maskuline Begriff „Notfallsanitäter“ verwendet.
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