Blick über den Zaun: Mehrere Drohschreiben mit Munition versandt

Symbolbild Polizei

Mittelfranken (ots) – Wie mit Meldung 319 (06.03.2020), 339 (11.03.2020) und 394 (20.03.2020) berichtet, wurden durch eine zunächst unbekannte Tatverdächtigte mehrere Drohschreiben versandt. Diesen war teilweise echte Munition beigefügt. Betroffen waren ein Türkisch-Islamischer Moscheeverein sowie zwei Kommunalpolitiker aus dem Nürnberger Land und eine weitere regionale soziale Einrichtung.

Aufgrund der intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth konnte im Frühjahr eine dringend tatverdächtige 54-jährige Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land ermittelt werden.

Zur Aufklärung der Bedrohungsserie hatte die mittelfränkische Polizei bei der Kriminalpolizei Schwabach eine rund 20 Personen starke Sonderkommission eingerichtet. Aufgrund des Inhaltes der Drohschreiben und der Art und Weise der Bedrohung gingen die polizeilichen Ermittler sehr schnell von einer politisch rechts motivierten Tat aus.

Wegen der Vielzahl der Indizien wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Durchsuchungsbeschluss beantragt und vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth erlassen. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz informierte das Polizeipräsidium Mittelfranken die Öffentlichkeit am 20.03.2020 mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth über den aktuellen Stand der Ermittlungen (Pressemeldung 388 vom 20.03.2020).

Im Fortgang verdichtete sich der Verdacht, dass sich die Tatverdächtige dem Ermittlungsverfahren durch Flucht zu entziehen versucht. Daher wurde im September 2020 durch das Amtsgericht Nürnberg ein Haftbefehl gegen sie erlassen. Durch umfangreiche operative Maßnahmen konnte die Tatverdächtige innerhalb kürzester Zeit lokalisiert und festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme war sie im Besitz diverser Materialien, die zum Bau von Brandsätzen geeignet sind.

Zur Durchführung der dann folgenden weiteren umfangreichen Ermittlungen wurde wiederum eine rund 20 Personen starke Ermittlungskommission eingerichtet. Im Rahmen von diversen Wohnungsdurchsuchungen konnte Literatur zum Umgang mit Sprengstoff und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen sichergestellt werden.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Tatverdächtige im Sommer des Jahres 2020 Polizeibeamte und einen fränkischen Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete.

Am 12.10.2020 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtige wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) übernommen und Haftbefehl erlassen.

Pressemitteilung des Generalbundesanwalts:

Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Januar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Susanne G. erhoben.

Die Angeschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 3 StGB) hinreichend verdächtig. Weiter ist sie wegen Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 1 StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (§ 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie in mehreren Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 lit. b und Nr. 7 WaffG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Susanne G. vertritt eine von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit geprägte Grundhaltung. Aus dieser Gesinnung heraus bereitete sie spätestens ab Ende Mai 2020 einen Brandanschlag auf Amtsträger oder Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland vor. Zu diesem Zweck erwarb die Angeschuldigte im Internet Literatur zum Umgang mit Sprengstoffen und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen. Weiter beschaffte sie sich für den Bau von Brandsätzen benötigte Materialien, darunter Benzin, Kartuschen mit einem Propan/Butan-Gasgemisch, Feuerwerkskörper und Zündschnüre. Im Sommer 2020 spähte die Angeschuldigte Polizeibeamte und einen fränkischen Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer aus. Dabei kundschaftete sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen aus.

Zuvor hatte die Angeschuldigte in der Zeit von Anfang Dezember 2019 bis Anfang März 2020 insgesamt sechs anonyme Briefe an den oben genannten sowie einen weiteren fränkischen Mandatsträger, einen muslimischen Verein und einen Verein zur Flüchtlingshilfe versandt. Alle Briefe enthielten schlagwortartig die ernsthafte Ankündigung von Tötungsdelikten zum Nachteil der Empfänger. Um diesen Drohungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, legte die Angeschuldigte in fünf der Briefe jeweils eine scharfe Pistolenpatrone bei.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der Generalstaatsanwaltschaft München gegen die Angeschuldigte geführten Ermittlungsverfahren am 23. Oktober 2020 sowie am 9. Oktober 2020 an sich gezogen. Die Angeschuldigte war bereits am 7. September 2020 festgenommen worden und befand sich zunächst aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in Untersuchungshaft. Dieser wurde am 29. Oktober 2020 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt.