Im Landkreis Lichtenfels gilt FFP2-Maskenpflicht für Besucher von Landratsamt und Rathäusern

Corona Maske Symbolbild

Verteilung von FFP2-Masken für pflegende Angehörige erfolgt über die Kommunen

Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt ab sofort auch für die Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes sowie der Rathäuser der elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Lichtenfels. Das teilt das Landratsamt Lichtenfels mit. Darauf einigten sich der Landrat und die elf Bürgermeister in der Online-Bürgermeisterdienstbesprechung am Donnerstag (21. Januar 2021). Die Rathäuser haben zudem weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Verteilung der FFP2-Masken an pflegende Angehörige

Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in stationären Einrichtungen stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege pflegenden Angehörigen bayernweit eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Im Landkreis Lichtenfels übernehmen die Städte, Märkte und Gemeinden die Verteilung der FFP2-Masken an pflegende Angehörige.

Ausgegeben werden die jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson (ein pflegender Angehöriger der zu pflegenden Person erhält die Masken). Die Ausgabe erfolgt durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in der die pflegebedürftige Person gemeldet ist. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorgelegt werden. Wann und wo die Maskenausgabe stattfindet, erfahren Sie bei der jeweiligen Kommune. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Kommune, wie die Ausgabe erfolgt.

Ausgabestellen bei den jeweiligen Kommunen lauten wie folgt:

Verteilung der FFP2-Masken an Bedürftige

Wie die Landkreisverwaltung weiter mitteilt, erfolgt die Verteilung der FFP2-Masken an Bedürftige hauptsächlich per Post durch das Landratsamt an SGB II- und XII-Empfänger sowie an Personen, die SGB XII-Leistungen vom Bezirk beziehen.

Die Verteilung der FFP2-Masken an die Obdachlosen übernehmen die Städte, Märkte und Gemeinden.

Die verbleibenden FFP2-Masken gehen an die Tafeln, die diese wiederum an diejenigen Bedürftigen ausgeben können, die gegebenenfalls von den anderen Verteilaktionen nicht erfasst sein sollten.