Stadt Coburg erlässt neue Corona-Regeln

Symbolbild Corona Mundschutz

In der Stadt Coburg gelten seit 11.1.21 die Corona-Regeln des Freistaates Bayern. Damit darf unter anderem ein Haushalt nur noch eine andere Person aus einem anderen Haushalt treffen. Allerdings sind die Haushalte nicht mehr auf einen festen anderen Haushalt festgelegt.

In der Stadt herrscht weiterhin Maskenpflicht auf den in der Grafik rot gefärbten Bereichen.

In der Stadt herrscht weiterhin Maskenpflicht auf den in der Grafik rot gefärbten Bereichen.

„Wir folgen hier den Vorgaben des Freistaates“, sagte Coburgs Oberbürgermeister Dominik Sauerteig. „Ich möchte die Coburgerinnen und Coburger aber darum bitten, gesellschaftliche Aktivitäten bis Ende Januar zurückzufahren und sich mit so wenig wie möglich anderen Haushalten zu treffen. Die Infektionszahlen steigen in Coburg wieder. Das liegt nach Auskunft der Experten daran, dass sich leider einige nicht oder nicht ausreichend an die Beschränkungen halten. So schaffen wir es nicht, von den hohen Inzidenzwerten herunterzukommen“, mahnte der OB. Zudem bat der OB, möglichst häufig Masken zu tragen: „Wir müssen weitere Infektionen verhindern und die Menschen der Risikogruppen schützen.“

Wegen der hohen Inzidenzwerte gilt in Coburg die 15-Kilometer-Regel. Damit sind touristische und Ausflüge zum Sport nur im Umkreis von 15 Kilometern ab der Stadtgrenze erlaubt. Ein Verlassen dieses Radius ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe wie Einkäufe, Arbeiten oder Fahrt zum Lebenspartner möglich.

Zudem bestehen in Coburg folgende Einschränkungen über die bayerischen Regelungen hinaus:

  • Behördengänge sind nur gestattet, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist.
  • Gottesdienste innen sind weiter untersagt, im Freien sind sie auf 50 Personen begrenzt.
  • Auch Versammlungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Im Freien sind Versammlungen auf 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, es ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Beteiligten einzuhalten.
  • In Pflegeeinrichtungen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt.
  • Bei Beerdigungen ist die musikalische Begleitung auch ohne MNS durch eine Einzelperson mit großem Abstand (5 Meter) erlaubt.

In der Stadt herrscht weiterhin Maskenpflicht auf den in der Grafik rot gefärbten Bereichen.