Für den Landkreis Lichtenfels gilt ab sofort die „15-km-Regel“

Symbolbild Corona

Ab sofort sind touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig – Neu: Anmeldung für Impfungen

"15-km-Regel"

„15-km-Regel“

Am Montag ist die Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Infolge dieser und aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Lichtenfels seit Sonntag über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 liegt, gilt auch hier ab sofort die so genannte „15-km-Regel“. Das heißt: Touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Lichtenfels wohnen, sind derzeit nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde zulässig.

Diese Regelung kann frühestens wieder entfallen, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens 7 Tagen in Folge unterschritten wird. Gemäß § 25 Abs. 1 der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt, dass, wenn in einem Landkreis der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird, touristische Tagesausflüge in einem Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt sind.

Diese Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum begrenzt. Maßgeblich dafür ist die Gemeindegrenze der Wohnortgemeinde.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php

Anmeldung für Impfungen

Ab sofort kann man sich für Impfungen auf einer bayernweit einheitlichen Impf-Plattform anmelden und auf eine Warteliste setzen lassen. Seit heute gibt es für die auf der Prioritätenliste stehenden Personenkreis die Möglichkeit sich für eine Impfung anzumelden.
Unter https://impfzentren.bayern/ ist dies ab sofort möglich.

„Ich freue mich, dass es nun diese bayernweite Anmeldemaske gibt. Wir als Landkreis haben keine eigene Lösung gebastelt, sondern auf diese bayernweit einheitlich Lösung gewartet. Die Bürgerinnen und Bürger werden dann benachrichtigt, wenn Impfstoff zur Verfügung steht und Sie in unserem Impfzentrum geimpft werden können“, erklärt Landrat Christian Meißner das neue Online-Tool.

„Sobald unsere Mitarbeiter an der Hotline geschult sind, können wir auch den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis, die kein Internet haben, eine Eintragung ermöglichen. Derzeit gibt es leider keine freien Termine im Impfzentrum. Da wir auch in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2021 nur sehr geringe Mengen an Impfstoff erhalten, der allerdings für die Bewohner und das Personal in stationären Pflegeeinrichtungen bestimmt ist, können wir aktuell keine neuen Termine vergeben – weder online, noch in der Hotline. Gerne würden wir mehr Menschen impfen. Auch personell wäre das sehr gut möglich, denn die Auslastung im Impfzentrum und bei den Mobilen Teams liegt derzeit bei 25 bis 30 Prozent. Doch leider können wir nicht mehr impfen, weil uns nicht mehr Impfstoff geliefert wird“, erläutert der Landkreis-Chef und bittet um noch etwas Geduld.