Stadt Kronach verlängert Maskenpflicht für Teilbereiche der Stadt

Symbolbild Corona

Aufgrund des anhaltend diffusen Infektionsgeschehens und einer wieder steigenden 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kronach hat das Landratsamt die für zentrale Begegnungsflächen im öffentlichen Raum geltende Maskenpflicht erweitert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wäre mit Ablauf des 5. Januar abgelaufen, wurde nun aber bis einschließlich 31. Januar verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht gilt damit auch weiterhin für die folgenden Bereiche in der Stadt Kronach:

  • Bahnhofsplatz einschl. Bereich Bushaltestellen
  • Fußgängerzone
  • Rosenau
  • Schwedenstraße (Teilbereich)
  • Marienplatz
  • Hussitenplatz
  • Spitalstraße (ab Spitalbrücke)

Wie das Landratsamt weiter informiert, ist die Hotline (09261/678777) für die Vergabe von Terminen im Corona-Testzentrum auch an Dreikönig besetzt. In der Zeit von 8 bis 12 Uhr können demnach auch am 6. Januar Termine für einen Corona-Test vereinbart werden.