Landkreis Bayreuth informiert: Lenkung des Besucheransturms in Wintersportgebieten

Nach übereinstimmenden Medienberichten haben sich Bund und Länder heute auf Bewegungseinschränkungen geeinigt: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) soll es eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geben, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge sollen dabei nicht als triftiger Grund gelten.

Dieser 15-km-Radius rund um den Wohnort wird die Problematiken des Besucheransturms in Wintersportgebieten, so auch im Fichtelgebirge rund um den Ochsenkopf, aller Voraussicht nach weitgehend lösen. Es wird seitens des Landratsamtes Bayreuth daher (zunächst) abgewartet werden, ob (und wann) der 15-km-Bewegungsradius wie angekündigt in Kraft treten wird.