Stadt Coburg erlässt weitere Einschränkungen: die Ansteckungszahlen steigen

Symbolbild Corona

Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen in der Stadt Coburg, auch unabhängig von den Pflegeeinrichtungen, ist die Stadt Coburg gezwungen, die Corona-Regelungen weiter zu verschärfen. Die neuen Regelungen, die schon ab dem 31. Dezember 2020, 0 Uhr gelten, betreffen nur die Stadt Coburg. Der Landkreis bleibt bei den alten, lockereren Regeln, da dort die Inzidenzzahlen deutlich niedriger sind.

So dürfen Haushalte in der Stadt Coburg künftig nur noch Besuch von einem konkreten anderen Hausstand empfangen. Man muss sich also im Geltungs-Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 auf einen anderen Haushalt festlegen, mit dem man sich trifft. Weitere Haushalte dürfen nicht getroffen werden. Weiterhin gilt die Beschränkung dabei auf maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Immerhin dürfen diese festgelegten zwei Hausstände künftig im Stadtgebiet miteinander spazieren gehen oder an der frischen Luft gemeinsam Sport treiben. Auch diese Regelung gilt nicht für den Landkreis.

Grundsätzlich rät die Stadt von einem „Tourismus“ in andere Landkreise, in denen die Regelungen weniger scharf sind, dringend ab. „Coburg belegt bei den Inzidenzzahlen weiterhin einen der unrühmlichen Spitzenplätze und das Infektionsgeschehen in der Stadt ist diffus. Wir können also zumeist nicht genau klären, wo die Ansteckung entsteht“, erklärte der Pressesprecher der Stadt, Louay Yassin. „Daher müssen wir die Regelungen leider weiter verschärfen. Wir müssen von diesen hohen Zahlen runterkommen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, die strikten Regelungen mit einer Fahrt anderswohin zu umgehen.“

Besuche in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern oder betreuten Wohngemeinschaften werden auf maximal 30 Minuten pro Patient und Tag beschränkt. Besuche sind nur außerhalb des Zimmers erlaubt. Eine Ausnahme gilt für bettlägerige Personen. Jeder Besucher hat eine FFP2-Maske zu tragen.

Versammlungen in geschlossenen Räumen sind weiterhin untersagt. Versammlungen unter freiem Himmel sind auf maximal 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten begrenzt. Es ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Gottesdienste in Gebäuden sind nun grundsätzlich untersagt. Bei Gottesdiensten im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen. Das Tragen eines MNS ist zwingend erforderlich.

„Bitte halten Sie sich an die Regeln, noch immer steigen die Infektionszahlen in Coburg“, bat Yassin erneut. „Da auch die Mitarbeiter in unserem Krankenhaus und das Klinikum selbst schon am Rande der Belastbarkeitsgrenze ist, müssen wir die Infektionen dringend verringern.“

Die Regelungen gelten bis zum 10. Januar 2021.