Landratsamt Forchheim informiert: Corona-Regeln an Silvester
Dieses Jahr gelten wegen Corona spezielle Regeln an Silvester:
Kontaktbeschränkungen beim Feiern
An Silvester dürfen sich maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Dies gilt nur für Zusammenkünfte in Innenräumen und auf dem eigenen Grundstück.
Nächtliche Ausgangssperre
Auch an Silvester gilt die nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Gäste müssen also im Haushalt des Gastgebers übernachten, wenn sie gemeinsam den Jahreswechsel verbringen wollen.
Feuerwerk
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist in Bayern seit dem 16. Dezember 2020 verboten.
Damit ist das klassische Silvesterfeuerwerk – oder Kleinfeuerwerk – gemeint, das in anderen Jahren zwischen dem 28.12. und Neujahr an Personen ab 18 Jahren verkauft werden darf. Größere Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 darf ohnehin nur erwerben, wer im Besitz einer besonderen Erlaubnis ist und einen Befähigungsschein vorweisen kann.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das sogenannte „Jugendfeuerwerk“ oder „Tischfeuerwerk“, darf jeder ab zwölf Jahren kaufen und abbrennen – auch in diesem Jahr. Dazu zählen etwa Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Eisfontänen, Wunderkerzen und Ähnliches.
Wer noch Bestände aus den Vorjahren hat, darf laut Sprengstoffgesetz Raketen und Böller nur im Zeitraum vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr abfeuern; sofern die Gemeinde oder Stadt keine eigene Verordnung mit Einschränkungen dazu erlassen hat.
Nachdem von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr auch an Silvester eine Ausgangssperre gilt, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in diesem Jahr jedoch nur auf dem eigenen Grundstück möglich.
Ein Abbrennen auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder dem Bürgersteig vor dem Haus ist wegen der Ausgangssperre nicht möglich.
Grund für diese Regelungen ist die Sorge, dass es durch Böller zu mehr Verletzungen kommen könnte. Die Kliniken sollen in der aktuellen Corona-Lage nicht zusätzlich belastet werden.
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