Pressebericht der Polizeiinspektion Kulmbach vom 22.12.2020
KULMBACH. Am Samstagabend zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr fand ein bislang unbekannter Täter Gefallen an einem unversperrtem neuwertigen Mountainbike der Marke Scott und entwendete es. Es war in einem Fahrradständer am Mitteleingang vom Fritz-Einkaufs-Center abgestellt. Das dunkelblau/schwarz erscheinende Fahrrad mit grüner Aufschrift hatte einen Zeitwert von ca. 600 Euro. Zeugenhinweise erbittet die Polizeiinspektion Kulmbach unter der Rufnummer 09221/6090.
KULMBACH. Am Montagvormittag kam es im Innenstadtbereich in Kulmbach zur einer Verfolgungsfahrt mit einem weiß/schwarzen Motorroller. Der offensichtlich frisierte Roller wurde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit festgestellt, jedoch missachtete der 17-jährige Fahrer jegliche Anhaltesignale der Polizeibeamte. Die Flucht erstreckte sich von der Sutte über die Bahnhofstraße in die Fritz-Hornschuch-Straße, hier wurden rote Ampeln missachtet und Autos waghalsig überholt. In der Fußgängerzone mussten Passanten auf die Seite springen, um nicht von dem Roller erfasst zu werden. Bei einem Wendemanöver im Bereich der Carl-Jung-Straße/Friedhofstraße stürzte der Rollerfahrer und konnte durch die Beamten gestellt werden. Glücklicherweise blieb dieser durch den Sturz unverletzt. Am Roller konnten technische Veränderungen festgestellt werden. Der Roller wurde beschlagnahmt um ein Geschwindigkeitsgutachten erstellen zu können. Den Fahrer und auch den Halter des Fahrzeugs erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. zum Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zeugen, insbesondere Verkehrsteilnehmer, die von dem Rollerfahrer bei seiner Flucht gefährdet wurden, werden gebeten sich bei der Polizei in Kulmbach, Tel. 09221/6090, zu melden.
KULMBACH. Am Montagabend gg. 23:30 Uhr wurde ein E-Scooter in der Pestalozzistraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 17-jähriger Fahrer machte auf die Beamten einen stark betrunkenen Eindruck. Der anschließende Alkotest bestätigte, mit einen Wert von 0,90 Promille, die Feststellungen der Beamten. Der Fahrer muss sich nun nicht nur wegen der Trunkenheitsfahrt verantworten sondern auch wegen des Verstoßes gegen die Corona-Ausgangssperre.
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