Coburger Lieferdienst wird auf die Nahversorgung ausgebaut
Im Zuge der angeordneten Ausgangsbeschränkung und der Schließung großer Teile der Coburger Innenstadt muss der Warenverkehr und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Besonders die Versorgung der Risikogruppen ist eine der zu lösenden Herausforderungen. In Coburg wird jetzt die bereits initiierte Lieferhilfe, die am Montag für die Coburger Einzelhändler an den Start gegangen ist, angepasst und somit weiter ausgebaut. Hierbei geht es speziell um die Abwicklung von Lebensmittelbestellungen. Projektpartner der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Coburg finanzierte Lieferhilfe sind neben der Plattform ichkaufinCoburg.de, das Rödentaler Logistikunternehmen Kupek und das Citymanagement der Stadt Coburg.
Lebensmittel einkaufen ohne dabei das Haus zu verlassen. Wie sehen die Rahmenbedingungen und Schnittstellen aus? Der Kunde bestellt schriftlich die benötigten Lebensmittel direkt bei den zukünftigen an der Lieferhilfe teilnehmenden Nahversorgern (bislang EDEKA Wagner, Coburg). Alle Bestellungen, welche bis 11 Uhr per Fax oder Email dort eintreffen, werden noch am gleichen Tag geliefert. Bis auf Frischwaren und Tiefkühlprodukte wird der gesamte Einkauf zusammengestellt und das Team des Coburger Lieferdienstes bringt die Ware bis zur Haustüre.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich der Zahlungsverkehr. Über ein aktuell eingerichtetes Konto der Wirtschaftsförderung der Stadt Coburg (Wifög) wird der dieser Zahlungsverkehr abgewickelt. Der Händler schickt eine Rechnung unter Angabe der Bestellnummer, Name des Kunden und den an die Wirtschaftsförderung zu überweisenden Betrag. Diese regelt im Nachgang das weitere Transaktionsverfahren. Der Händler bekommt sofort sein Geld.
Der Überweisungsträger (mit vorausgefüllter Kontonummer als Empfänger) verbleibt beim Kunden (=Lieferempfänger). Der Kunde veranlasst selbständig die Überweisung als Einzahlung auf das Wifög-Konto bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels via seiner Hausbank. Mit dieser Maßnahme kann nun ein fast berührungsloser Zahlungsverkehr sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, das Barzahlungen nicht vom Lieferdienst abgewickelt werden können!
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