Arbeitsgericht Bayreuth hat früheren GTO-Mitarbeiter verurteilt

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Erster Erfolg bei Schadenersatzklage Handwerkskammer / GTO

Die Handwerkskammer für Oberfranken kann mit ihren Schadenersatzforderungen im Rahmen der Aufklärung in Bezug auf die Untreuehandlungen bei der Gewerbetreuhand Oberfranken (GTO) einen ersten juristischen Erfolg vermelden. Das Bayreuther Arbeitsgericht hat Klaus R., den früheren leitenden Mitarbeiter der GTO, verurteilt.

Das Arbeitsgericht wird ihn durch Versäumnisurteil zur Zahlung von 2.080.964,52 €, also des vollen von der Handwerkskammer geforderten Betrags, verpflichten. Dazu HWK-Vizepräsident Matthias Graßmann: „Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass die Veruntreuungen von Klaus R. der GTO und der Handwerkskammer schweren Schaden zugefügt haben.“