Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim setzt auf Tourismus

v.l.n.r. David Heidelbewerg (Tour Online AG), Heinz Schwab (WiR), Pia Büttel (Landgasthof Büttel), Jennifer Naß (WiR) Annette Herbst (WiR), Siegfried Wagner (WiR), Dr. Andreas Rösch (WiR)

v.l.n.r. David Heidelbewerg (Tour Online AG), Heinz Schwab (WiR), Pia Büttel (Landgasthof Büttel), Jennifer Naß (WiR) Annette Herbst (WiR), Siegfried Wagner (WiR), Dr. Andreas Rösch (WiR)

„Was steckt hinter Holidaycheck und Restaurantkritik?“

Die Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim informierte im Landgasthof Büttel in Geisfeld regionale Vertreterinnen und Vertreter der Tourismusbranche über Chancen und Risiken von Bewertungen auf Internetportalen. Der Referent David Heidelberg, Mitgründer der Tour Online AG, beantwortete als Experte zum Thema Hotelbewertung die Fragen „Wie gehe ich als Hotel oder Gaststätte mit Kritik um und wie kann ich die Internetportale als Chance nutzen?“

Auch in der Region Bamberg-Forchheim werden Online-Portal für die Buchung und Bewertung von Hotels und Gaststätten mehr und mehr genutzt. Auf Internetseiten wie holidaycheck.de können Nutzer ihre Meinung zu Hotels oder Gaststätten auch aus unserer Region hinterlassen. Diese Einträge dienen für viele Menschen, die eine Reise nach Franken buchen möchten als Entscheidungsgrundlage.

Holidaycheck und Co. ist also nicht nur für große Hotels relevant. Gerade auch kleine Betriebe könnten diese „Stimmen“ als kostenlose Werbung nutzen. Statt Angst vor negativen Bewertungen zu haben könne man beispielsweise für positive Kritik werben, so Heidelberg Eine Möglichkeit wäre es, den zufriedenen Gast darauf hinzuweisen, dass man sich als Hotel oder Gaststätte über einen positiven Eintrag freuen würde. Denn im Internet seien ohnehin alle Einrichtungen zu finden und würden bewertet. Es läge am Betreiber, etwas aus dieser Situation zu machen. Deshalb empfiehlt der Experte, die eigenen Daten im Internet regelmäßig zu überprüfen und zu vervollständigen. Das Ganze sei „letztendlich nur eine Form von Gästebuch“, so Heidelberg.

Gegen negative Kritik ist ein Einspruch jedoch leider nur in seltenen Fällen möglich, so Heidelberg, und zwar dann, wenn diese absolut nicht der Wahrheit entspreche oder beleidigend sei. Allerdings bekomme der Hotelier oder Gaststättenbetreiber in den meisten Fällen die Möglichkeit, Bewertungen zu kommentieren und so zu berichtigen.