Dienstbetrieb am Landratsamt Kulmbach: Notwendige Maßnahme zur Infektionseindämmung

Ab Montag, den 21. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 ist das Landratsamt Kulmbach für den allgemeinen Besucherverkehr nur beschränkt zugänglich.

Das Landratsamt Kulmbach trägt damit den Zielsetzungen und Vorgaben der von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Rechnung. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die persönliche Kontaktaufnahme in den kommenden Tagen möglichst weitgehend reduziert werden und Publikumsverkehr im Landratsamt ab Montag, den 21. Dezember 2020 nur in zwingend notwendigen und nicht aufschiebbaren Fällen stattfinden.

„Das Landratsamt Kulmbach war und ist in der Corona-Pandemie als Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin da“, versichert Landrat Klaus Peter Söllner. „Wir versuchen auch in dieser Zeit ein Höchstmaß an Bürgerfreundlichkeit zu gewährleisten, weisen aber darauf hin, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer bzw. schriftlicher Terminvereinbarung und aus einem triftigem Grund erfolgen können“, so Landrat Söllner weiter.

Hierfür ist das Landratsamt an den in Frage kommenden Tagen vormittags, von 08.00 Uhr – bis 12.00 Uhr geöffnet. Besucherverkehr an Nachmittagen findet in den Sach- und Fachgebieten, soweit keine dienstlichen Zwänge entgegenstehen, grundsätzlich nicht statt. Die Terminvergabe erfolgt über die Online-Terminvergabe auf www.landkreis-kulmbach.de oder telefonisch beim zuständigen Mitarbeiter bzw. bei der zuständigen Mitarbeiterin.

Für die Kfz-Zulassung ist die Online-Terminvereinbarung an den betreffenden Tagen ebenfalls von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (unter www.landkreis-kulmbach.de/landratsamt-kulmbach/fuehrerschein-und-kfz-zulassungsstelle/) geschaltet.

Darüber hinaus werden Verkehrsunternehmer gebeten, sich bis Freitag, den 18.12.2020 unter der Tel.-Nr. 09221-707-373 mit der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen, sofern diese zum Jahresende eine Abmeldung ihrer Fahrzeuge beabsichtigen.

Telefonisch, schriftlich und auf elektronischem Wege ist das Landratsamt Kulmbach zu den allgemeinen Dienstzeiten weiterhin erreichbar. Viele Belange können ebenso gut und schnell auf diesen Wegen erledigt werden.

Für alle allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 09221-707-0 oder per E-Mail an poststelle@landkreis-kulmbach.de.Im Hinblick darauf, dass im Landratsamt die Sach- und Fachgebiete im betreffenden Zeitraum nur eingeschränkt besetzt sind, wird allerdings gebeten, verschiebbare Anliegen möglichst zu einem späteren Zeitpunkt vorzubringen.

Alle Besucherinnen und Besucher haben weiterhin nur mit einem entsprechenden Mund- und Nasenschutz (z. B. Community-Maske) Zutritt zum Landratsamt Kulmbach. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Besucherparkplatz des Landratsamtes.