Hauptverhandlung am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 51. Kalenderwoche 2020 findet am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlung in Strafsachen statt:

Das Strafverfahren gegen den 29-jährigen S. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen am 16.12.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2106 Js 7816/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, zwischen Januar und Juli 2020 in insgesamt sieben Fällen im Landkreis Haßberge Betäubungsmittel weiterveräußert zu haben, um hierdurch Gewinn zu erzielen. Hierbei soll der Angeklagte im Januar 2020 in seiner Wohnung mindestens 400 Gramm Marihuana, 100 Gramm Amphetamin sowie 100 Ecstasytabletten gewinnbringend auf Kommission weiterveräußert haben.

Im Juni 2020 soll der Angeklagte einmal 70 Gramm Haschisch, einmal 100 Gramm Amphetamin sowie in einem weiteren Fall rund 50 Gramm Amphetamin weiterveräußert haben.

Weiter soll der Angeklagte Anfang Juli 2020 rund 240 Gramm Amphetamin sowie eine Kleinmenge Marihuana verkauft haben und in einem weiteren Fall ca. 140 Gramm Amphetamin.

Am 10.07.2020 wurde der Angeklagte auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes im Landkreis Haßberge festgenommen, nachdem er ein Kilogramm Amphetamin und rund 50 Gramm Methamphetamin verkauft haben soll. Dabei soll der Angeklagte in seinem Fahrzeug ein weiteres Kilogramm Amphetamin sowie eine Kleinstmenge Methamphetamin mitgeführt haben, um dieses in der Folgezeit gewinnbringend weiterzuveräußern. Daneben soll der Angeklagte in seinem Pkw griffbereit ein Einhandmesser aufbewahrt haben, um dieses gegebenenfalls im Rahmen von Rauschgiftgeschäften einsetzen zu können.

Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.

Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-undbehoerden/oberlandesgerichte/bamberg/
Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.