Landkreis Kronach überschreitet 200er-Inzidenzwert – Erweiterung der Maskenpflicht

Symbolbild Corona

Der Landkreis Kronach hat am Freitag mit einem Wert von 214,3 (RKI) die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Damit treten damit ab Samstag, 0 Uhr, neue Maßnahmen in Kraft.

Erweiterung Maskenpflicht: Lageplan

Erweiterung Maskenpflicht: Lageplan

Zusätzlich zu den bereits mitgeteilten Maßnahmen hat das Landratsamt am Freitag auf Basis einer Allgemeinverfügung eine erweiterte Maskenpflicht für folgende Bereiche (siehe auch Lageplan) in der Stadt Kronach beschlossen:

  • Bahnhofsplatz einschl. Bereich Bushaltestellen
  • Fußgängerzone
  • Rosenau
  • Schwedenstraße (Teilbereich)
  • Marienplatz
  • Hussitenplatz
  • Spitalstraße (ab Spitalbrücke)

Der Mund-Nase-Schutz darf in diesen Bereichen nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, wenn hierbei mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Die Allgemeinverfügung für die erweiterte Maskenpflicht gilt zunächst bis 5. Januar 2021 (24 Uhr).

Ungeachtet dessen sieht die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 auch eine erweiterte Ausgangssperre vor. In der Zeit von 21 bis 5 Uhr ist damit ab Samstag (0 Uhr) der Aufenthalt außerhalb der Wohnungen und Häuser nur noch aus folgenden Gründen zulässig:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und
    Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
  • An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette)

Darüber hinaus werden ab Montag alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe in den Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen gelten hier lediglich für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schule sowie für Förderschulen.

Eine Sonderregelung gibt es nach aktuellem Stand für Weihnachten. Ausschließlich für den Zeitraum vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während dieser vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).

Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung wird das Landratsamt sein Serviceangebot für Bürger erweitern. So wird das Bürgertelefon zusätzlich zu den bislang bekannten Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) ab sofort auch samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar sein.

Landrat Klaus Löffler appelliert erneut an die Bürgerinnen und Bürger, die Situation ernst zu nehmen und sich an die Einschränkungen zu halten: „Halten Sie Abstand. Vermeiden Sie unnötige Kontakte und gehen Sie bestenfalls nur dann aus dem Haus, wenn es unbedingt notwendig ist. Nur so wird es uns gelingen, das Infektionsgeschehen möglichst schnell wieder einzudämmen.“