Keine Straßenaufgrabungen in Bayreuth in den Wintermonaten

Wie das städtische Tiefbauamt mitteilt, sind Straßenaufgrabungen während der Wintermonate möglichst zu vermeiden. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das städtische Tiefbauamt zu richten ist. Gleichzeitig muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegbeläge ist daher nicht möglich. Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.