Landkreis Kulmbach erlässt Maßnahmen im Rahmen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Corona Maske Symbolbild

Festlegung zentraler Begegnungsflächen sowie eines Alkoholverbots in der Kulmbacher Innenstadt im Rahmen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Infektionszahlen in Bayern wurden die seit Anfang November geltenden Infektionsschutz-Maßnahmen nochmals verschärft. Seit 09.12.2020 gilt die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Darin wird u.a. der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Die konkreten Orte sind vom Landratsamt festzulegen. Die Verpflichtung zur Ausweisung von Maskenzonen besteht weiterhin.

Das Landratsamt Kulmbach hat daher eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die die bereits seit 03.12.2020 bestehende Maskenpflicht ergänzt. Die Bereiche in der Stadt Kulmbach, innerhalb derer die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht werden erweitert. Innerhalb des neu abgegrenzten Bereichs gilt zudem ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Flächen.

Der betroffene Bereich wird von folgenden Straßen eingegrenzt:

  • Rot-Kreuz-Platz, Bahnhofsplatz, Heinrich-von-Stephan-Straße, Hans-Hacker-Straße, Kressenstein, Basteigasse, Schießgraben einschl. Bereich „Entenweiher“, Obere Stadt, Spitalgasse, Fischergasse bis Einmündung „Brauhausgässchen“ (Verbindungsstück Sutte-Fischergasse mit Einfahrtsbereich der Tiefgarage), Bereich „Stadthalle entlang des Mühlbachs“, Sutte, Kronacher Straße bis Einmündung Rot-Kreuz-Platz.
  • Zusätzlich wird folgender Bereich festgesetzt: Obere Stadt/Kirchwehr bis Einmündung Festungsberg, Festungsberg bis Einmündung Kirchplatz, Kirchplatz, Treppenaufgang zwischen Obere Stadt und Kirchplatz.
  • Die als äußere Grenze genannten Straßen und Wege sind Bestandteil der Maskenzone.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 10.12.2020, 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt zunächst bis 05.01.2021, 24.00 Uhr. Zum Essen, Trinken oder Rauchen darf die Maske abgesetzt werden, wenn für diesen Moment mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen gehalten wird.

Die Stadt Kulmbach wird an allen neuen Zugängen zu diesem Innenstadtbereich Schilder aufstellen, so dass für die Bürgerinnen und Bürger sowohl die Maskenpflicht, als auch das Alkoholverbot klar nachvollziehbar ist.

Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Kulmbach, Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Sie ist außerdem auf der Website des Landratsamts Kulmbach abrufbar

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) und eine Übersicht der aktuellen Corona-Zahlen finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.