MdB Kramme: "SPD will besseren Schutz für Whistleblower "
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall einer Berliner Altenpflegerin, die fristlos gekündigt wurde, weil sie Strafanzeige gegen Vivantes erstattete, um Missstände in einem Pflegeheim anzuzeigen, erklärt die Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme:
Ich begrüße das Urteil sehr. Es ist ein wichtiges Signal und zeigt: In Deutschland muss mehr getan werden für den Informantenschutz. Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdecken, müssen gesetzlich besser geschützt werden, zumal die bisherige Rechtsprechung nicht eindeutig ist.
Die SPD Bundestagsfraktion wird dazu im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen. Klargestellt werden muss z.B., ob auch gravierende Missstände erst beim Chef gemeldet werden müssen oder gleich eine externe Stelle informiert werden darf. Mehr Rechtsicherheit brauchen wir auch bei der Frage, ob nur Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden dürfen. Drittens muss geregelt werden, wie man mit unabsichtlichen Falschmeldungen eines Hinweisgebers umgeht.
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