Landratsamt Forchheim informiert Unternehmen zu aktuellen Hilfsmaßnahmen und Anlaufstellen

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

wie Sie bereits mitbekommen haben, gelten seit dem 2. November neue Einschränkungen, die Betriebsschließungen nach sich ziehen.

Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 mit Gültigkeit bis zum 30.11.2020 können Sie  hier herunterladen: 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (PDF-Datei, 190 KB)

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen

Fragen zu Betriebsschließungen richten Sie bitte an corona-vollzug@lra-fo.de oder telefonisch an 09191 86-3910.

Für die von den neuen Einschränkungen betroffenen Betriebe hat die Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen beschlossen.

Informationen zu Konditionen und zur Antragsstellung der Wirtschaftshilfe sowie zu weiteren Hilfsmaßnahmen finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Des Weiteren kann unabhängig davon die Überbrückungshilfe II (September bis Dezember) von Unternehmen, Solo-selbstständigen, Selbstständigen und Freiberuflern im Vollerwerb, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, beantragt werden.

Bewilligende Stelle in Bayern ist die IHK München und Oberbayern.

Informationen zu Konditionen und zur Antragsstellung der Überbrückungshilfe II finden Sie hier:

Im Zeitraum Januar bis Juni 2021 wird es die Überbrückungshilfe III geben.