Oberfränkische Karpfenteichwirtschaft unter erschwerten Bedingungen
Allerorts stiegen in den letzten Wochen die Corona-Infektionszahlen. Mit Beginn des Novembers hat sich deswegen die Politik entschieden, erneut mit gezielten Maßnahmen in das öffentliche Leben einzugreifen, um die Bevölkerung so gut wie möglich zu schützen. Gleichzeitig laufen die Abfischungen von Karpfenteichen auf Hochtouren.
„Wir informieren Sie über die Vorgehensweise in der Teichwirtschaft während der aktuellen Situation. Oberstes Ziel ist – wie bereits im Frühjahr – für einen Schutz der Bevölkerung zu sorgen und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten“, appelliert Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
„Jedes Jahr im September beginnt die Karpfensaison und bringt umfangreiche Arbeiten an den Teichen mit sich, wie Abfischen, Sortieren, Umsetzen in die Winterungen und die Abgabe bzw. Verwertung der Speisefische. Es wächst die Unsicherheit, wie Abfischungen unter den geforderten Vorgaben richtigerweise durchzuführen sind“, erläutert Dr. Thomas Speierl, Leiter der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfrankens.
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGBP) aktuell verfügten Bestimmungen, eventuell weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden zu beachten. Dabei sind die jeweils allgemeingültigen Hygienemaßnahmen stets zu berücksichtigen.
Demnach sollte das Abfischen wie folgt durchgeführt werden: Es wird empfohlen, mit so wenig Personen wie möglich zu arbeiten. Die Helfer sollten möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft stammen. In jedem Fall ist der Helferkreis auf ein Minimum zu beschränken. Wo immer möglich ist der Abstand von 1,5 m einzuhalten, andernfalls sind Gesichtsmasken zu tragen. Nicht am Abfischen beteiligte Personen sind aufzufordern, den notwendigen Mindestabstand einzuhalten bzw. bei beengten Verhältnissen dem Arbeitsbereich fern zu bleiben.
Auch beim Fischverkauf gibt es einiges zu beachten: Beim Fischverkauf sollten die Kunden nach Möglichkeit zeitlich getrennt bedient werden und örtlich getrennt voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten. Die Kunden sollten nach Möglichkeit am Teich bzw. an den Hälterungsanlagen in den jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben. Ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht einzuhalten, sind Gesichtsmasken zu tragen. Bei Kundenkontakt zwischen Kunden und Verkäufer besteht Maskenpflicht. Nach Möglichkeit ist auch ein bargeldloser Zahlungsverkehr anzustreben. Sollten Barzahlungen notwendig sein, ist direkter menschlicher Kontakt nach Möglichkeit zu vermeiden.
Aufgrund der aktuellen Verschärfung der Krise ist gegebenenfalls bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen, ob weitere Auflagen gefordert sind bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. „Wir bitten alle Teichwirte darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Zeit gut meistern werden, wie es uns bereits im Frühjahr gelungen ist“, schließt Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
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