Landkreis Kronach erreicht Stufe dunkelrot

Symbolbild Corona Mundschutz
Corona-Ampel DUNKELROT

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Noch vor Inkrafttreten der ab 2. November gültigen Maßnahmen für den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen „Lockdown light“ hat der Landkreis Kronach mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 (101,9 – Quelle RKI) die Stufe Dunkelrot auf der Corona-Ampel erreicht. Daraus resultierend ergeben sich ab Sonntag (0 Uhr) zunächst zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen folgende Maßnahmen: Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 22 auf 21 Uhr vorgezogen. Außerdem darf ab diesem Zeitpunkt an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Für folgende Veranstaltungen am morgigen Sonntag sind maximal 50 Personen zulässig:

  • Parteisitzungen
  • Sportveranstaltungen (Zuschauer)
  • Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
  • kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
  • Kinovorstellungen

Ab Montag (0 Uhr) greifen schließlich die Maßnahmen für den „Lockdown light“. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Veranstaltungen (Ausnahme kirchliche Veranstaltungen und Demonstrationen) sowie die Schließung der Gastronomie, Kinos, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Museen etc. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Haushaltes und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.