RathausReport der Stadt Erlangen vom 30. Oktober 2020
Strenge bundeseinheitliche Corona-Beschränkungen ab Montag
Die Stadt Erlangen weist auf die ab Montag, 2. November, bundesweit geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie hin. Primäres Ziel ist die Reduzierung der Kontakte im privaten Bereich, um die Infektionswege abzuschneiden. Wirtschaft und Einzelhandel sowie Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Hochschulen sollen geöffnet bleiben. An der bisher in Erlangen geltenden Maskenpflicht und dem Alkoholverbot auf stark frequentierten Plätzen ändert sich nichts.
Oberbürgermeister Florian Janik und Bürgermeister Jörg Volleth appellieren weiterhin an alle Erlangerinnen und Erlanger: „Kontakte reduzieren, besser vermeiden, Abstand halten, Hygieneregeln beachten und konsequent Alltagsmasken tragen. Nur so bekommen wir die Situation in den Griff.“ Die Stadtspitze hofft, dass alle von Bund und Land angekündigten Wirtschaftshilfen rasch greifen.
Die Regelungen ab Montag, 2. November, im Einzelnen:
- Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen. Die bisher bestehende Regelung wird damit nochmals verschärft.
- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch bei Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
- Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen und ähnliches. Bibliotheken und Büchereien bleiben geöffnet.
- Geschlossen werden: Messen und Tagungen.
- Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
- Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie/Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis Ende November. Die Stadt weist darauf hin, dass folgende bereits getroffene Regelungen weiterhin gelten:
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen. Konkret handelt es sich dabei um die Bereiche Bahnhofplatz, Nürnberger und Hauptstraße sowie Calvin- und Richard-Wagner-Straße, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Nürnberger Straße, Untere Karlstraße, Besiktas-Platz, Bohlen-, Hugenotten- und Markt-/Schloßplatz, Freizeitanlage Bürgermeistersteg.
- In den Bereichen Bahnhofplatz, Nürnberger und Hauptstraße sowie Calvin- und Richard-Wagner-Straße, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Nürnberger Straße, Untere Karlstraße, Besiktas-Platz, Bohlen-, Hugenotten- und Markt-/Schloßplatz, Freizeitanlage Bürgermeistersteg gilt ab 22:00 Uhr ein Alkoholverbot.
- Auch in Arbeitsstätten gelten verschärfte Maßnahmen: Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ausführliche Informationen können über die Internetseite www.erlangen.de/corona abgerufen werden.
Stadt richtet zwei neue Kindergartengruppen in der Isarstraße ein
Die Quartiersentwicklung in der Isarstraße schreitet voran. Das Wohnungsunternehmen DAWONIA errichtet dort 210 neue Wohneinheiten. Ein Viertel davon sollen im sozialen Wohnungsbau errichtet werden. In diesem Rahmen entsteht auch eine neue Kinderbetreuungseinrichtung. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, für den Neubau von zwei Kindergartengruppen einen Baukostenzuschuss in Höhe von 1.158.000 Euro bereitzustellen.
Die Einrichtung wird dann von der Stadt angemietet und als Kindergarten, der organisatorisch der Kinderkrippe Isarstraße 12 angegliedert ist, betrieben. Jugendreferentin Anke Steinert-Neuwirth begrüßt diese Lösung: „Damit können wir den anerkannten Bedarf von 25 Kindergartenplätzen decken.“
Straßenreinigungsgebühren werden 2021 angepasst
Bei den Straßenreinigungsgebühren gibt es ab 2021 Änderungen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Ab 1. Januar steigen die Gebühren für die Fahrbahnreinigung und im sog. Mehraufwandsgebiet – das ist überwiegend die Innenstadt. Die Fahrbahnreinigung wird 2,63 Prozent teurer; von 4,56 Euro auf 4,68 Euro. Wie der zuständige Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiterhin erklärt, erhöhen sich die Gebühren in Reinigungsklasse X (Fahrbahn- und Gehwegreinigung) von 11,52 Euro auf 14,16 Euro. In den aufwändigeren Klassen Y (Fahrbahn- und Gehwege täglich) steigt die Gebühr von 33,60 Euro auf 41,88 Euro und in Klasse Z (Fahrbahn und Gehweg von Montag bis Freitag zwei Mal täglich, samstags/sonntags einmal täglich betreut) von 45,60 Euro auf 56,64 Euro. Das bedeutet eine durchschnittliche Gebührensteigerung von 23,93 Prozent. Gerade in der Innenstadt ist ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig. „Zur Entlastung der dortigen Gebührenzahler übernimmt hier die Stadt in den Reinigungsklassen Y und Z einen zusätzlichen Eigenanteil“, erläuterte Bürgermeister Jörg Volleth.
Die Straßenreinigungsgebühren sind kostendeckende Gebühren. Das heißt, es darf weder ein Gewinn noch ein Verlust erwirtschaftet werden. Dabei ist die Höhe der Straßenreinigungsgebühren stark vom Winter abhängig: Solange kein Schnee bzw. Eis vorhanden ist, wird nämlich nur gekehrt. Bei der Gebührenerhöhung sind u.a. tarifliche Steigerungen bei den Personalkosten und Ersatzbeschaffungen im Klein- und Großgerätebereich berücksichtigt. Neben zwei Elektroabfallsaugern für die Innenstadtreinigung – zur besseren Aufnahme von achtlos weggeworfenen Abfällen bis hin zu Zigarettenkippen – kommt künftig auch ein Schmalspurfahrzeug für die Wildkrautbeseitigung zum Einsatz.
Volkshochschule fährt erstmal „auf Sicht“
Die Volkshochschule Erlangen mit ihrem Servicebüro und der Geschäftsstelle ist während der Herbstferien vom 2. bis einschließlich 8. November geschlossen. Ob bzw. welche Veranstaltungen und Kurse danach stattfinden können, steht noch nicht fest. Es fehlt aktuell an entsprechenden staatlichen Anordnungen, die Klarheit schaffen. Die vhs wird deshalb, so vhs-Direktor Markus Bassenhorst, „vorerst auf Sicht fahren müssen.“ Da sich die Situation derzeit immer wieder rasch ändern kann, bittet die vhs darum, aktuelle Informationen den Medien, der vhs-Internetseite oder den Social-Media-Kanälen der Einrichtung zu entnehmen.
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