Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen im Landkreis Kulmbach – Stand: 25.10.2020

Symbolbild Corona Mundschutz

Kulmbach, 25.10.2020 (Stand 15:00 Uhr): Heute wurden 29 weitere positive Coronavirus-Fälle im Landkreis Kulmbach bestätigt. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen COVID-19-Infektionen beträgt damit zum jetzigen Zeitpunkt 412 . Von diesen Fällen gelten inzwischen 336 wieder als genesen. Unter Berücksichtigung der 11 Verstorbenen liegt die Anzahl der aktuell im Landkreis infizierten Personen bei 65. Es befinden sich derzeit drei landkreisfremde Personen in stationärer Behandlung am Klinikum Kulmbach. Keine diese Personen wir derzeit intensivmedizinisch behandelt.

Von den aktiv Infizierten fallen 63 Fälle in die letzten sieben Tage. Der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt demnach 88,03. Einschließlich der aktuell infizierten Personen befinden sich derzeit mehr als 700 Landkreisbürger/-innen in Quarantäne.

Der Landkreis Kulmbach musste am heutigen Sonntag, wie in vielen Landkreis bayernweit zuvor, ebenfalls die Ampel auf Rot stellen. „Entgegen der letzten Woche, in der man noch eine glimpfliche Situation verzeichnen konnte, haben wir nun leider auch die Marke der 50er Inzidenz überschritten. Waren wir heute Morgen noch im Bereich der Vorwarnstufe von 35, sind wir leider nun – mit erstmalig 29 Fällen an nur einem Tag – dem entsprechendem Trend in ganz Oberfranken gefolgt“, berichtet Landrat Klaus Peter Söllner, der heute zusammen mit der Koordinierungsgruppe Corona tagte. „Die derzeitige Lage ist als kritisch zu betrachten. Darum lässt sich nur weiterhin an die Bevölkerung des Landkreises Kulmbach appellieren, alles dafür zu tun, um den Schutz jedes Einzelnen zu gewährleisten. Die AHA-L Regeln, Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen und vor allem Lüften sind grundlegende Maßnahmen im Kampf gegen das Virus, um ähnlich dramatische Entwicklungen wie in anderen Landkreise zu vermeiden.“, so Söllner weiter.

 

„Alle Fälle sind, anders als beim letzten großen Ausbruchsgeschehen im September, keinem Cluster zuzuordnen und im Landkreis breit gefächert. Das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Kulmbach lässt sich auf keine signifikanten Infektionsherde zurückführen.“, weiß Dr. Camelia Fiedler, die Amtsärztin am Staatlichen Gesundheitsamt zu berichten.

 

„Die Haus- und Fachärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei Abstrichen, aber auch bei der Behandlung z.B. symptomatischer Patienten. Bereits zu Jahresbeginn war es schwierig, die Behandlung symptomatischer Patienten in den eigenen Praxen zu realisieren. Mittlerweile existieren jedoch Konzepte, die einen nicht reibungslosen, jedoch machbaren Weg ermöglichen, allen Landkreisbürgen die jeweils nötige, ärztliche Versorgung zukommen zu lassen“, betont Dr. Heinrich Behrens, Koordinationsarzt der KVB.

 

Der Leiter der Koordinierungsgruppe-Corona am Landratsamt in Kulmbach, Oliver Hempfling teilt mit, dass mit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von 50 bezogen auf 100.000 Einwohner die Bayerische Corona-Ampel auf „rot“ springt. Ab dem Tag nach der erstmaligen Nennung des Landkreises Kulmbach auf der entsprechenden Verkündungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (www.stmgp.bayern.de), gelten die entsprechenden beschränkenden Regelungen gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV). Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de bekannt, welche Landkreise und kreisfreien Städte den jeweiligen Schwellenwert (35, 50, 100) überschreiten.

Mit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von 50 verschärfen sich ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt (voraussichtlich Montag, 26.10.2020), bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung die bisherigen Regelungen für den Landkreis Kulmbach wie folgt:

  1. Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen
  2. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
  3. Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  4. Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr (insbesondere an Tankstellen)

Der Anstieg und die regionale Verteilung der Infektionszahlen könnten ein Indiz dafür sein, dass die bestehende Regelungen bisher noch nicht in dem Ausmaß befolgt wurden, dass sich das positiv auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt hätte. Die oben genannten Regelungen sollten daher unabhängig von der Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ab sofort befolgt werden. Zudem ist jeder Einzelne mehr denn je aufgerufen, sein Verhalten kritisch zu hinterfragen. So sollten Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Gleiches gilt für Feierlichkeiten und Treffen mit einem größeren Personenkreis. Zur Verhinderung weiterer „lockdown-ähnlicher“ Beschränkungen, lautet das Gebot der Stunde: Schützt du dich, schützt du uns!