Aktuelle Corona-Meldungen aus Oberfranken vom 19.10.2020

Symbolbild Corona Mundschutz

Corona-Infektionen in Stadt und Landkreis Bayreuth

Die 7-Tage-Inzidenz beträgt im Landkreis 21,22 und in der Stadt Bayreuth 30,75.

Aktuell sind im Landkreis 25 und in der Stadt Bayreuth 27 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus CoV-2 infiziert. Seit Ausbruch der Pandemie wurden insgesamt im Landkreis 484 und in der Stadt Bayreuth 324 Personen positiv auf dieses Corona-Virus getestet. 27 Patienten aus dem Landkreis sowie zehn aus der Stadt Bayreuth sind bisher an den Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 verstorben. Als genesen gelten 432 Personen aus dem Landkreis und 287 aus der Stadt, darunter sowohl Personen, die mit typischer Symptomatik erkrankt gewesen waren, aber auch solche, bei denen trotz fehlender Krankheitszeichen ein positiver Test auf CoV-2 vorgelegen hatte.

Auf unserer Homepage finden Sie immer die aktuellen Zahlen zur Corona-Pandemie in unserer Region:

https://www.landkreis-bayreuth.de/ (aktuelle Mitteilungen);

https://www.landkreis-bayreuth.de/umwelt-gesundheit/coronavirus-wir-informieren/

Zwei neue Corona-Fälle im Hofer Land

In Stadt und Landkreis Hof sind zwei weitere Personen Corona-positiv getestet worden. Beide waren bereits als Kontaktperson bekannt.

Die Zahl der bisher festgestellten Corona-Fälle im Landkreis und der Stadt Hof steigt damit auf 786 Personen, die Zahl der aktuellen Fälle auf 43 Personen. 706 Personen gelten weiterhin als genesen. Die Zahl der Todesfälle von Covid 19-Infizierten liegt unverändert bei 37.

Die 43 Fälle verteilen sich wie folgt auf Stadt und Landkreis:

  • Landkreis Hof: 30
  • Stadt Hof: 13

Daraus ergeben sich folgende 7-Tages-Inzidenzwerte:

  • Landkreis Hof: 23,21
  • Stadt Hof: 24

Coronavirus-Infektionen im Landkreis Kulmbach

Heute wurde kein weiterer positiver Coronavirus-Fall im Landkreis Kulmbach bestätigt. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen COVID-19-Infektionen beträgt damit zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin 349. Von diesen Fällen gelten inzwischen 313 wieder als genesen. Unter Berücksichtigung der 11 Verstorbenen liegt die Anzahl der aktuell im Landkreis infizierten Personen bei 25.

Von den aktiv Infizierten fallen 24 Fälle in die letzten sieben Tage. Der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt demnach 33,54. Einschließlich der aktuell infizierten Personen befinden sich derzeit 318 Landkreisbürger/-innen in Quarantäne.

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) und eine Übersicht der aktuellen Corona-Zahlen finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.

Coronavirus-Infektionen im Landkreis Wunsiedel

Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

Aktuell sind im Landkreis 49 Personen erkrankt; 736 sind genesen. Seit Beginn der Pandemie wurden 831 Menschen positiv auf das Virus getestet; 46 sind verstorben.

Da der Landkreis bereits gestern den Wert von 35 auf 100.000 überschritten hat, haben wir Ihnen für Ihre Berichterstattung einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen angehängt:

Bei einer Überschreitung des Signalwerts, d. h. ab 35 Neuinfizierten bezogen auf 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage gelten insbesondere folgende Bestimmungen:

  1. Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  2. Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  3. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
  4. Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  5. Im Öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Feiern sind Treffen auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
  6. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  7. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  8. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.