Verkehrsbehinderungen an der Einmündung Kreisstraße LIF 12 / Staatsstraße 2190

Umbau erfolgt im Zuge des Neubaus der Umfahrung von Modschiedel /

  1. September 2020 beginnt zweiter Bauabschnitt

LICHTENFELS (15.09.2020). In den nächsten Wochen wird es im Zuge der Verlegung der Einmündung der neuen Ortsumfahrung (Kreisstraße LIF 12) von Modschiedel in die Staatsstraße 2190 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Darauf weist der Leiter des Kreisbauhofs, Heiko Tremel, nochmals hin.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Umfahrung von Modschiedel (Kreisstraße LIF 12) wird auch der Einmündungsbereich in die Staatsstraße 2190 verkehrssicher umgebaut. Da dieser Umbau des Knotenpunktes erhebliche Veränderungen der Straßenführung mit sich bringen wird, können diese Arbeiten nur unter Vollsperrung vorgenommen werden.

Kreisbauhofleiter Tremel kündigt dazu bereits vorab an, dass es deshalb auf der Staatsstraße 2190 zu Behinderungen kommen wird. Mit dem planmäßigen Beginn des zweiten Bauabschnittes an der Staatstraße 2190 ändert sich auch, wie bereits mitgeteilt, die Verkehrsführung. Dies bedeutet, dass die Staatstraße ab Montag, 21. September 2020, nur Richtung Azendorf/Kasendorf befahren werden kann. Die Fahrtrichtung Stadelhofen muss für den Umbau der Einmündung voll gesperrt werden. Die Umleitung wird wie im ersten Bauabschnitt über die Autobahn erfolgen.

Der Landkreis bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sich auf die Sperrungen im Zuge der Bauarbeiten und die damit verbundenen Behinderungen einzustellen und um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.

Kurz

Pressestelle