Landkreis Forchheim: Gemeinsame Pressemitteilung des Bund Naturschutz und des Landrats zum 29. Runden Tisch vom 7.6.2011
Anwesend waren:
Landratsamt: Landrat Reinhardt Glauber, Reinhold Göller, Karin Lämmlein,
Bund Naturschutz: Heinrich Kattenbeck, Eduard Zöbelein, Dr. Friedrich Oehme,
Naturschutzwacht: Gunter Brokt
Zum Thema Naturschutz entlang der Wiesent gibt R. Göller auf Nachfrage von H. Kattenbeck bezüglich einer neuerlich ins Gespräch gebrachten und vom BN auch schon geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegen Nutzung der Wiesent ausführliche Auskünfte mit dem Schwerpunkt:
Ein Arbeitskreis der Regierung von Oberfranken befasst sich weiter intensiv mit dem Thema „Kanufahren auf der Wiesent“. Das Landratsamt hat seinerseits durch örtliche und zeitliche Einschränkungen des freien Kanubetriebs sowie Deckelung des Umfangs der Bootsvermietung für Entlastung der Natur gesorgt. Durch diese restriktiven Verordnungen sowie eine Informationskampagne zum Kanufahren erfährt der Zustand des Flussbiotops Wiesent zur Zeit keine Verschlechterung und es muss keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.“ Offensichtlich hat sich die Qualität der Uferbiotope sogar verbessert. Darüber hinaus soll ein laufendes Monitoring, Beginn 2011, Aufschluss darüber liefern, wo noch weiterer Handlungsbedarf wäre. Der Bund Naturschutz nimmt die Erklärungen zur Kenntnis und bittet bei weiteren Überlegungen eingebunden zu werden.
Beim Thema der Verfolgung von ungenehmigten Veränderungen an Landschaftselementen und Biotopen durch die zuständige Behörde des Landratsamtes macht sich der Bund Naturschutz auch zum Sprachrohr umweltbewusster Bürger und fordert striktere Ahndung von Regelverstößen.
R. Göller erklärt dazu, dass stets die Frage der Genehmigungsfähigkeit auch nachträglich geprüft und eine gütliche Einigung angestrebt wird. Wörtlich: „Das Landratsamt sieht den Schwerpunkt seiner Tätigkeit nicht darin Verfolgungsbehörde zu sein.“
Der Bund Naturschutz fordert, den Ermessensspielraum der Behörde zu Gunsten der Naturerhaltung auszuschöpfen. BN-Geschäftsführer Dr. Friedrich Oehme zeigt an diversen Beispielen, dass es immer wieder zu unwiederbringlichen Verlusten für die Natur kommt, indem vollendete Tatsachen geschaffen werden, in der Regel ohne dass der Verursacher nennenswerte Unannehmlichkeiten zu fürchten hat (Auffüllfläche im Wald bei Heroldsbach, Rodung im April bei Heroldsbach, Rodung von Uferbäumen im Baugebiet bei Trailsdorf, die zur Erhaltung vorgesehen waren, Zerstörung eines Orchideenbiotops durch Pferdekoppel bei Elsenberg). Auf das Ärgernis „Knabenkraut zerstört“ bei Elsenberg (Veröffentlichung in NN und FT) angesprochen, erklärt Frau Lämmlein, dass seitens des Landratsamtes baurechtlich zu prüfen und naturschutzfachlich zu klären ist, ob man noch etwas retten kann. Die Erweiterung der Anlage erfolgte ohne Genehmigung und kann noch nicht als erledigt betrachtet werden.
Auf die Frage des BN-OG Vorsitzenden Heinrich Kattenbeck, wie der Landrat zur Forderung der CSU Kirchehrenbach stehe, den PKW-Landkreisparkplatz gegenüber dem Gasthaus zum Walberla zu erweitern, erklärte der Landrat, dass er eine Erweiterung durch den Landkreis und auf Landkreiskosten ablehnt.
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