Haftbefehl gegen Wirsberger Randalierer erlassen
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
WIRSBERG, LKR. KULMBACH / KULMBACH. Haftbefehl erging am Mittwoch gegen den aggressiven, 25-jährigen Mann, der am Sonntag zuvor unter Drogeneinwirkung im Krankenhaus Kulmbach und einer Apotheke randaliert hatte. Spezialeinsatzkräfte nahmen den Mann letztendlich in einem Fahrzeug fest.
Der Ungar hatte sich bereits in der Nacht zum Sonntag in Wirsberg, Landkreis Kulmbach, aggressiv und unberechenbar verhalten, mehrere Straftaten begangen und Widerstand geleistet. Polizisten brachten den unter Drogeneinfluss stehenden, leichtverletzten 25-Jährigen in den Morgenstunden ins Krankenhaus nach Kulmbach. Dort musste er sediert und fixiert werden.
Als er um die Mittagszeit erwachte, randalierte er erneut und beschädigte medizinische Geräte. Mit einer Schere und Scherben flüchtet der unbekleidete und blutverschmierte Mann aus der Klinik und ging in eine nahegelegene Apotheke, in der er Gegenstände herumwarf. Polizeibeamte setzten Pfefferspray gegen den Mann ein, der dennoch in die Hofer Straße weiterlief und in einen in Nähe abgestellten, unversperrten Lieferwagen stieg. Die Einsatzkräfte konnten noch den Schlüssel abziehen und sperrten den Mann darin ein.
Nachdem auch eine Kontaktaufnahme durch speziell geschulte Kommunikationsbeamte mit Unterstützung einer Dolmetscherin keinen Erfolg bei dem schreienden und tobenden Mann brachte, nahmen ihn wenig später Spezialeinsatzkräfte fest. Unter Begleitung der Polizei kam der gefesselte Tatverdächtige mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus.
Beamte der Polizeiinspektion Stadtsteinach führten mit Unterstützung der Kulmbacher Polizei umfassende Ermittlungen gegen den Ungarn, der sich zwischenzeitlich in einem psychiatrischen Krankenhaus befand.
Am Mittwochnachmittag erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Sachbeschädigung Haftbefehl gegen den 25-Jährigen, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
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