Forchheim: Polizei verzeichnet mehrere Einsätze an widerrechtlich genutzten Baggerseen

Symbolbild Polizei

Landkreis Forchheim. Am vergangenen Wochenende verzeichnete die Polizei mehrere Einsätze an widerrechtlich genutzten Baggerseen. So wurde die Polizeiinspektion Forchheim am Samstagabend an einen Baggersee im westlichen Landkreis gerufen. Trotz der aufgestellten Warn- und Verbotsschilder hielten sich dort zahlreiche Personen auf. Da es sich um ein Privat- bzw. Firmengelände handelt und der Verantwortliche schon aus Sicherheitsgründen das Betreten sowie das Baden untersagt hat, stellte die Polizei zunächst die Personalien von 13 Personen fest. Diese verhielten sich nach entsprechender Belehrung einsichtig und verließen das Gelände.

Unerwünschte Badegäste müssen jedoch mit einem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs bzw. zivilrechtlichen Forderungen des Eigentümers rechnen. Bei allem Verständnis, dass angesichts der derzeitigen Hitze jede Möglichkeit der Abkühlung gesucht wird, ist der Aufenthalt an Baggerseen, die nicht eigens dafür ausgewiesen sind, nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich. Derartige Gewässer werden nicht von Schwimmaufsichten betreut. So ertrank in einem Baggersee im südlichen Landkreis im Juli 2015 ein kleiner Junge unbemerkt von den zahlreichen Badenden. Untiefen, Geländeabbrüche und stark unterschiedliche Wassertemperaturen können selbst für gute Schwimmer zum Problem werden. Weil es weder sanitäre Anlagen noch eine Überprüfung der Wasserqualität gibt und Feiernde dort oftmals ihren Müll samt Glasscherben hinterlassen, bestehen zudem allgemeine Gesundheitsgefahren.

Baggerseen sind somit keine geeignete Alternative für öffentliche Badeseen oder Freibäder.