Landratsamt Bamberg informiert: Auch (Meister-)Schüler haben Anspruch auf BAföG

BaföG wird im allgemeinen Sprachgebrauch immer mit einer finanziellen Förderung während des Studiums gleichgesetzt. Das ist allerdings nur zum Teil richtig. Denn grundsätzlich gilt: Jede Schülerin und jeder Schüler an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen, Abendgymnasien und Fachakademien hat Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem BAföG. Auch Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 von Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen können einen Förderung nach dem BayAföG erhalten, wenn vom Wohnsitz der Eltern aus eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist und sie daher nicht mehr zu Hause wohnen können.

Ziel solcher Förderungen ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Grundlage der BAföG-Berechnung zur Feststellung des Förderbetrages ist immer das Bruttoeinkommen beider Eltern in den zwei Jahren vor Beginn der Antragstellung. In Sonderfällen wie etwa aktueller Rentenbezug oder Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld der Eltern werden Ausnahmen gemacht. Interessant dabei: Mit dem Inkrafttreten des 23. BAföG-Änderungsgesetzes zum 1. Oktober 2010 wurden die BAföG-Förderbeträge angehoben. Dadurch haben sich die Freibeträge der Eltern und Geschwister erhöht, so dass künftig mehr Antragsteller in den Genuss von BAföG-Förderleistungen kommen.

Schüler von der Rückzahlung befreit

Bei Studenten und Schülern der Fachakademie erfolgt die BaföG-Förderung nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein Darlehen muss daher zurückgezahlt werden. Anders bei Schülern: Hier werden die BAföG-Leistungen als reiner Zuschuss gezahlt und müssen daher nicht wieder zurückgezahlt werden.

Mit BaföG zum Meister

Darüber hinaus ist auch bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen eine Förderung möglich. Hier sind neben Lehrgängen zum Erwerb von allen gängigen Meistertiteln beispielsweise auch Fortbildungen zum Betriebswirt, Handelsfachwirt, Techniker oder Wirtschaftsfachwirt zu nennen. Bei der Förderung nach dem sog. Meister-BAföG wird in Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen unterschieden. Sie erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird – ähnlich dem BaföG bei Studenten – als Zuschuss- und Darlehensförderungen gezahlt.

Rechzeitig beantragen

Egal jedoch, welche Förderungsart in Frage kommt, eines gilt immer: Die Anträge müssen spätestens im Monat des Schul- bzw. Fortbildungsbeginns gestellt werden, um den Erhalt von Förderleistungen nicht zu versäumen.

Bei Fragen zu Förderart, Förderhöhe oder Zuständigkeit steht der Bereich Ausbildungsförderung am Landratsamt Bamberg zur Verfügung (Werner Panzer, Tel.: 0951/85-137 und Rudolf Wolf, Tel.: 0951/85-138).

Weitere Informationen gibt’s zudem im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Soziales/.