Photovoltaik – Auch wenn die Zeit jetzt drängt, die Sicherheit bei Dacharbeiten geht vor!
Derzeit werden der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern (LBG) vermehrt Unfälle gemeldet, bei denen Menschen im Zuge von Dacharbeiten, vor allem bei der Neuinstallation von Fotovoltaikanlagen, ungesichert in die Tiefe gestürzt sind. Fehlende oder mangelhafte Absturzsicherungen sind der Grund. Neben dem persönlichen Leid des Betroffenen und seiner Familie stellt sich dann immer auch die Frage nach der Haftung. Was viele Bauherren nicht wissen: Sie haften immer mit! Auch dann, wenn die Arbeiten an eine Fachfirma vergeben wurden.
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern weist eindringlich darauf hin, dass auch und gerade bei Zeitdruck die bestehenden Unfall-verhütungsvorschriften von den Bauherren und den Fachfirmen nicht außer Acht gelassen werden dürfen! Das gilt besonders für die auf Baustellen notwendigen und mitunter lebensrettenden Absturzsicherungen.
Werden die Sicherheitsvorkehrungen missachtet, können schwere Unfälle beim Dachabsturz oder beim Durchbrechen durch die Dacheindeckung die Folge sein. Diese Unfälle werden den Berufsgenossenschaften derzeit vermehrt gemeldet.
Der Bauherr haftet immer mit!
Viele Bauherren glauben fälschlicherweise, dass Sie durch die Beauftragung einer Fachfirma mit dem Unfallschutz nichts mehr zu tun haben. Sie wissen nicht, dass Sie nach einem Absturz eines Beschäftigten zur Mithaftung herangezogen werden können, wenn sie zuvor mit angesehen haben, dass die Firma ohne jegliche Schutzmaßnahmen auf ihrem Dach arbeitet. Hier bilden die Verkehrssicherungspflichten und gegebenenfalls auch die Baustellenverordnung den rechtlichen Rahmen.
Fangerüste und Fangnetze schaffen Sicherheit!
Christoph Steinberger, Architekt und Sicherheitsberater der LBG Franken und Oberbayern erklärt: „Bei der Neuerrichtung oder beim Umdecken von Gebäuden, zum Beispiel Maschinenhallen oder Ställen, müssen vor dem Verlegen der Dacheindeckung allseitig Fanggerüste aufgestellt und im Gebäudeinneren allflächig Auffangnetze eingezogen werden. Selbstverständlich müssen die Fanggerüste für die Dacharbeiten so lange stehen bleiben, bis auch die Fotovoltaikanlage auf dem Dach fertig montiert ist“.
Besondere Vorsicht vor Well- oder Lichtplatteneindeckung!
Eine besonders hohe Durchsturzgefahr besteht beim Entfernen beziehungsweise beim Begehen von alten Asbest-Zement-Wellplatten oder auch Lichtplatten! Deshalb ist es gerade hier unerlässlich, dass vorher unter der gesamten bestehenden Dachfläche ein Auffangnetz eingespannt wird. Wo es der Bauablauf ermöglicht, müssen für das Begehen von Asbestwellplatten lastverteilende Bohlen verlegt werden. Die Montage von Fotovoltaikanlagen auf diesen Platten ist verboten.
Die LBG hilft
Gerne stehen die LBG-Sicherheitsberater ihren Versicherten Land- und Forstwirten für eine kostenlose, individuelle Bauberatung zur Verfügung. Telefonische Terminvereinbarungen sind möglich unter den Telefonnummern 0921/603-345; 0931/8004 225 und 089/454 80 500.
Ausführliche Informationen zum sicheren Arbeiten auf dem Dach stehen auch im Internet zum kostenlosen Herunterladen auf der Homepage der LBG unter http://www.lsv.de/fob/01aktuell/index.html („Arbeiten auf dem Dach“)
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