AfD-Gruppe Bayreuth klagt gegen Verletzung der „politischen Spiegelbildlichkeit“ im Stadtrat

Pressemitteilung der AFD Bayreuth:

Die beiden Stadträte der AfD in Bayreuth, Tobias Matthias Peterka (MdB) und Tina Seyffert-Reinhold, haben eine Klage mit einstweiliger Anordnung gegen die unzulässige Besetzung von Ausschüssen im Stadtrat eingereicht. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wird ggf. mit Signalwirkung für unzählige bayerische Gemeinden und Kreise entscheiden, ob die Spiegelbildlichkeit von Gremienbesetzungen politisch unterlaufen werden kann oder nicht. Die AfD hat keinen einzigen Sitz in Ausschüssen und sonst. Gremien erhalten, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die erfahrene anwaltliche Vertretung hat stichhaltige Präzedenzfälle für die Aufhebung dieser Entscheidungen gefunden.

Tobias Matthias Peterka, Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages: „Wenn zwei Berechnungsverfahren offensichtlich erst zu einer Spiegelbildlichkeit unter Berücksichtigung von unliebsamer Opposition führen, dann jedoch selektiv das dritte (d´Hondt) gewählt wird, um nachweislich eine Gruppe allein zu verhindern, ist dies ein politischer Offenbarungseid, Polit-Apartheid und rechtswidrig.“

Tina Seyffert-Reinhold: „Unsere Mitarbeit in Ausschüssen ist entscheidend. Wir sitzen sonst nur am Katzentisch. Es wurde für kleine Gremien das Schepers-Verfahren gewählt, wo wir ohnhin niemals zum Zuge kämen. Für große dann eben d´Hondt, um zielgerichtet die AfD auszuschließen.“

Hintergrund:
Während sich die Stadt Bayreuth 2018 unter großem Pressewirbel gegen die CSU von dem „ungerechten“ Verfahren d´Hondt verabschiedet hatte, wurde nach dem Einzug von 2 AfD Stadträten dieses Verfahren selektiv für alle Gremien ab 11 Sitzen angewandt, um die AfD zu verhindern. Dies ist mathematisch offensichtlich, da somit die nächstkleinere Fraktion nichts verliert, die AfD nichts bekommt. Gremien unter 11 Sitzen sind nämlich mit dem für kleine Gruppen besseren Verfahren Schepers/Sainte-Lague bedacht worden. Die Abbildung des Wählerwillens (Spiegelbildlichkeit) ist nicht grenzenlos dehnbar. Es muss auch politischen „underdogs“ darin Rechnung getragen werden. Dies tat der Stadtrat Bayreuth nachweislich nicht.