DGB Mittelfranken zum Thema „Volksbegehren Mietenstopp“

Pressemitteilung des DGB Region Mittelfranken:

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute in der juristischen Fachfrage entschieden, ob ein Mietenstopp durch Landes- oder Bundesgesetzgebung geregelt werden kann. Mit der Ablehnung der Landeskompetenz, wird leider auch das Volksbegehren #6JahreMietenstopp nicht zugelassen. Die endgültige Klärung der Gesetzgebungskompetenz wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im Herbst treffen.

„Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre ausgeschlossen, nach Modernisierungen und bei Wiedervermietungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Profitiert vom Volksbegehren hätten beispielsweise auch die Mieterinnen und Mieter in den kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Das Volksbegehren ist gerecht und ausgewogen: Faire Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, dürfen noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Deshalb hat der Deutsche Gewerkschaftsbund das Volksbegehren von Beginn an unterstützt, gemeinsam mit Mieterinitiativen, den Mieterverbänden im Bayerischen Mieterbund, der SPD und der Linken und vielen anderen. “ erklärt DGB Regionsgeschäftsführer Stephan Doll.

Die Initiatoren werden weiter machen, denn das Thema bleibt. Gerade in der aktuellen Situation ist eine Atempause für Mieter*innen wichtig. In der Corona-Krise müssen viele Beschäftigte Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit schultern oder haben Angst um ihren Arbeitsplatz. In diesen unsicheren Zeiten, ist die Sicherheit, dass die eigenen vier Wände nicht durch ständige Mieterhöhungen unbezahlbar werden, noch wichtiger. Die Initiatoren nutzen die Zeit bis zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, um konkrete Schritte zu planen und die Bundesregierung zu überzeugen, einen Mietenstopp in allen betroffenen Städten und Kommunen bundesweit zu erlassen.

Zum Volksbegehren:

Die wichtigsten Forderungen im Überblick:

  • Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
  • Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
  • Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
  • Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Mehr Informationen unter: https://mietenstopp.de/