Landgericht Bayreuth: Verhandlungsbeginn im sog. „Mordverfahren Innstraße“

Symbolbild Polizei

Mit Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht vom 23. Juli 2018 wurde der Angeklagte Firat T. u.a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm lag u.a. zur Last, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben. Der Angeklagte Anton S. wurde wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung zum Nachteil des Friedrich K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 2 Monaten verurteilt.

Während das Urteil des Landgerichts Bayreuth hinsichtlich des Angeklagten Anton S. rechtskräftig ist, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. April 2019, Az. 1 StR 668/18, das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23. Juli 2018 aufgehoben, soweit der Angeklagte Firat T. wegen Mordes in Tateinheit mit Diebstahl verurteilt worden ist. Das Verfahren wurde diesbezüglich an eine andere, ebenfalls als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Bayreuth zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Der Beginn der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht wurde auf Donnerstag, den 16. Juli 2020 anberaumt.

Insgesamt neun Zeugen sind zur Vernehmung geladen. Ferner werden vier Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mitwirken. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 25. September 2020 ein Urteil ergehen kann.