Stadt Kulmbach erinnert an Steuertermin für Grundabgaben zum 01. Juli 2020

Sie sind sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen wichtig: Die turnusmäßigen Steuertermine. Sie sollten auf keinen Fall aus den Augen verloren werden, um nicht finanzielle Nachteile zu erleiden.

Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass die Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) für das Jahr 2020 am 01. Juli 2020 für die Abgabenschuldner zur Zahlung fällig werden, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Zahlung des Jahresbetrages in einer Summe) gestellt haben.

Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach
IBAN DE84771500000000100073
VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN DE91771900000000000892

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können eventuelle Säumniszuschläge oder Mahngebühren vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.