MdB Kramme (SPD): "Wichtige Jugendprogramme erhalten"

Keine Kürzungen bei „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag den Erhalt der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“. Das geht aus einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsabgeordneten Anette Kramme hervor. „Beide Programme sind erfolgreich, weil es sich um Programme der aufsuchenden Sozialarbeit handelt. Sie ermöglichen jungen Menschen einen Schulabschluss oder bringen sie in Job oder Ausbildung. Beide Programme haben gemeinsam fast 400 Standorte in Deutschland und erreichen 40.000 junge Menschen“, erklärt die oberfränkische Abgeordnete die Initiative ihrer Fraktion. In Oberfranken werden die „Kompetenzagentur“ sowie die „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ unter anderem für die Region Bamberg/Forchheim angeboten.

Beide Programme werden für September 2011 neu ausgeschrieben. Für die neue Programmphase von 2011-2013 hatte die Bundesregierung zunächst nur noch 40 Millionen Euro, dann 50 Millionen Euro vorgesehen. „Nach enormen Protesten stellte die Bundesregierung am 31. Mai 2011 ESF-Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro in Aussicht. Trotz dieser Aufstockung kürzt die Bundesregierung den jahresdurchschnittlichen Fördermittelbetrag für beide Programme in der Summe um insgesamt 13 Millionen Euro pro Jahr, beziehungsweise um 28 Prozent. In der Konsequenz bedeutet dies, dass entweder die Anzahl der Standorte oder die Qualität der Arbeit vor Ort gefährdet ist“, so Anette Kramme.

Nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion können Länder und Kommunen alleine die drohende Finanzierungslücke nicht auffangen. „Die Programme jetzt zu kürzen ist schlichtweg der falsche Weg. Immer noch verlassen jährlich rund 70.000 Schülerinnen und Schüler die Schulen ohne Abschluss und immer noch benötigen viele junge Menschen Hilfe beim Übergang von Schule in den Beruf“, meint MdB Kramme.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und mindestens 112 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Standorte soll erhalten bleiben. Eine weitere wichtige Forderung ist, dass die Möglichkeit der Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II und des SGB III erhalten bleibt. Die Bundesregierung will diese ab 1. Januar 2012 einstellen.