CSU Dormitz beklagt sich über nicht behandelte Geschäftsordnungsanträge

Pressemitteilung der CSU Dormitz:

Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 18.6.2020

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.4.2020
  2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 7.5.2020
  3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Anliegerwohnung im Bereich des
    Veilchenweges
  4. Bauantrag auf Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbetafel auf Monofuß
  5. Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage im Bereich des südl.
    Brauereigeländes
  6. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für eine Fassadeninstandsetzung (Nachreichung für
    Austausch der Fensterläden und der Fensterbänke) an der Hauptstraße Dormitz
  7. Verabschiedung des Haushalts 2020

7.1 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

7.2 Genehmigung des Finanzplans zum Haushaltsplan 2020 für die Jahre 2021 bis 2023

7.3 Genehmigung des Stellenplans 2020

  1. Beantragung der Gemeinde von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an der Hauptstraße
  2. Vergabe von Planungsleistungen zum KiTa-Neubau

9.1 Förmliche Anpassung des bestehenden Architektenauftrages zum KiTa-Neubau

9.2 Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines Brandschutznachweises

9.3 Vergabe der Tagwerksplanung zum KiTa-Neubau

9.4 Vergabe der TGA-Planung zum KiTa-Neubau

9.5 Vergabe der Planungsleitungen zur Erstellung eines Energieverwendungsnachweises (EneV)

  1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
  2. Informationen

Im Anschluss erfolgte eine nicht-öffentliche Sitzung

 

Sitzungsverlauf:

Zu Beginn der Sitzung wurde eine Gedenkminute für das verstorbene Gemeinderatsmitglied Matthias Fuchs eingelegt.

Christoph Schmitt stellte den Antrag zur Geschäftsordnung die Tagesordnungspunkte 9.1 – 9.5 zu vertagen, da von der Ladung bis zur Sitzung keine Unterlagen zu den Angeboten (9.1), bzw. überhaupt keine Informationen außer der Nennung als Tagesordnungspunkt (9.2 -9.5) erfolgte.

Auch die Behandlung der Anträge zum Haushalt der CSU lehnte der 1 Bürgermeister ab, weil sie erst 9 Tage vor der Sitzung eingegangen seien. Dass der Sitzungstermin unbekannt war, da es bis zur Ladung für den 18. Juni keine Sitzungsplanung gab, blieb dabei unbeachtet. Weiter ist zu bemerken, dass es zwar in der Geschäftsordnung (GO) für den Gemeinderat unter §23 (1) lautet: „Anträge SOLLEN spätestens am 14 Tag vor der Sitzung … eingereicht werden.“, die GO aber unter §22 (1) weiter zulässt „Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.“

Da die „Verabschiedung des Haushalts“ mit mehreren Unterpunkten Teil der Tagesordnung war, ist es äußerst befremdlich, dass der Antrag zur Geschäftsordnung, die Anträge der CSU zum Haushalt zu behandeln, trotz zweifacher Aufforderung dem Gemeinderat nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Die Anträge wurden dann im Rahmen der Beratung zum Haushalt vorgetragen und erläutert.

Details zu unseren Anträgen und den jeweiligen Sachstand gemäß Mehrheitsbeschluss der Haushaltssatzung vom 18.06.2020 finden Sie unter https://www.csu.de/verbaende/ov/dormitz/antraege/

 

  1. Die Sitzungsniederschrift wurde genehmigt, die neuen Gemeinderäte enthielten sich der Stimme.

 

  1. Die Sitzungsniederschrift wurde genehmigt, nachdem ein Fehler berücksichtigt wurde.

 

  1. Die Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Veilchenweg wurde genehmigt. Es handelt sich um ein Haus mit begrüntem Flachdach, Doppelgarage, Carport und zwei weiteren Stellplätzen. Darauf hingewiesen wurde, dass anfallendes Regenwasser auf dem Baugrundstück zu versickern ist.

 

  1. Der Antragssteller wollte eine ca. 5,6 m hohe Werbetafel mit beidseitig beleuchteter Werbefläche von 11,7m² an der Hauptstraße errichten. Eine Stellungnahme des Sanierungsberaters der Gemeinde Dormitz (Topos-Team, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH) wies darauf hin, dass eine Errichtung einer Werbeanlage an dieser Stelle nicht den Anforderungen der Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet entspräche und damit nicht genehmigungsfähig sei. Der Antrag wurde abgelehnt.

 

  1. Dem Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen im Bereich des Brauereigeländes wurde stattgegeben. Geplant ist ein Doppelhaus mit Flachdach. Die Planungen entsprechen dem Sanierungskonzept des Ortskerns. Eine Errichtung von zwei 10m³ Zisternen wird seitens der Gemeinde vorgeschrieben.

 

  1. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Fassadeninstandsetzung eines Hauses an der Hauptstraße wurde erteilt. Die Gemeinde Dormitz unterstützt die Antragssteller in der gemeindlichen Stellungnahme an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Forchheim

 

  1. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wurden die Anträge der CSU an die Gemeinde Dormitz im Rahmen der Beratung zum Haushalt vorgetragen und erläutert.

Details zu unseren Anträgen und den jeweiligen Sachstand gemäß Mehrheitsbeschluss der Haushaltssatzung vom 18.06.2020 finden Sie unter https://www.csu.de/verbaende/ov/dormitz/antraege/

7.1

Aufgrund mehrerer im fortlaufenden Wortlaut abgeschnittener Punkte und weiterer Fragen, stellte Christoph Schmitt den Antrag die Punkte des Haushalts- und Finanzplans detailliert durchzugehen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Einige wesentliche Punkte die in der folgenden, stichprobenartigen Haushaltsberatung diskutiert wurden waren:

  1. a) Ein niedriger Ansatz von Planungsleistungen für Bebauungspläne in den Jahren ab 2021
  2. b) Die kommunale Verkehrsüberwachung kostet die Gemeinde Dormitz nach Abzug der Verwarnungsgelder und Geldbußen netto ca. 10.000 Euro pro Jahr
  3. c) Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen wird im Haushalt der Gemeinde Dormitz mit 400.000 Euro in den Jahren 2020/2021 vorgesehen, die Zuständigkeit von Bushaltestellen an Staatsstraßen liegt aber beim Straßenbauamt. Sollte ohne vorherige Zusage des Bauamtes in Vorleistung gehandelt werden, würden die Kosten komplett bei der Gemeinde verbleiben.
  4. d) Für den KiTa-Neubau werden Zuschüsse in Höhe von knapp 58 % der geplanten Kosten angesetzt (1,6 Mio Euro bei 2,774 Mio Euro). Da gemäß der Bedarfsplanung derzeit nur ein zweigruppiger Neubau förderfähig ist, die Planung aber auf dreigruppig plus weiteres Obergeschoss basiert, ist der Ansatz sehr hoch gewählt. Die Kosten der Einrichtung sind im Finanzplan nicht berücksichtigt.
  5. e) Der gemeindliche Anteil für das Regenüberlaufbecken (RÜB17) wird gemäß der Kostenschätzung des Abwasserzweckverbandes mittlerweile mit 500.000 Euro statt der früher veröffentlichten 400.000 Euro angesetzt.
  6. f) Im Haushaltsplan 2020 sind 20.000 Euro für ein Gesamtsanierungskonzept der Grundschule vorgesehen. Die Finanzplanung sieht aber bis nach 2023 keine Mittel für die Sanierung der Grundschule vor.
  7. g) Einzelmaßnahmen, die vom Gemeinderat zum Haushalt 2019 beschlossen wurden, sind nicht oder nur teilweise umgesetzt worden, was zu einem hohem Übertrag in die Rücklage geführt hat. Dies sind u.a. Bebauungspläne, Straßenunterhalt, Friedhofswege, Brückenunterhalt (ohne Nepomukbrücke).

Abschließend ist festzuhalten, dass der Haushaltsplan nur durch die Entnahme von Rücklagen in Höhe von 732.300 Euro ohne Neuverschuldung ausgeglichen werden kann.

Gemäß Finanzplan wird in den Jahren 2021 bis 2023 eine Kreditaufnahme In Summe von 2,25 Mio Euro notwendig.

 

Beschlossen wurde eine Haushaltssatzung mit einem Verwaltungshaushalt mit 4.083.300 Euro in den Einnahmen und Ausgaben und einem Vermögenshaushalt mit 1.157.700 Euro in den Einnahmen und Ausgaben, einer Grundsteuer von 350 v.H. jeweils für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und für die Grundstücke, sowie einer Gewerbesteuer von 380 v.H..

 

7.2
Der Finanzplan zu Haushalt für die Jahre 2021 bis 2023 wurde mehrheitlich genehmigt, dabei schließen sie wie folgt ab:

Finanzplanungsjahr202120222023
Verwaltungshaushalt4.064.000 €4.064.000 €4.064.000 €
Vermögenshaushalt3.073.300 €747.400 €911.800 €
Gesamthaushalt7.137.300 €4.811.400 €4.975.800 €

 

7.3

Der Stellenplan der Gemeinde für das Jahr 2020 – in Summe 24 Vollzeitstellen – wurde genehmigt.

 

  1. Die Einrichtung einer weiteren Verkehrsmessstelle an der Hauptstraße wurde geprüft. Hierzu wurden über den Zeitraum einer Woche die Geschwindigkeit und Anzahl der Fahrzeuge erhoben. Da diese Erfassung Anfang Mai durch die Corona Pandemie beeinflusst war, wurden „NUR“ 9.500 – 10.000 Fahrzeuge pro Tag erfasst. Ca. 3 % zeigten Verstöße, viele im nicht ahndungswürdigen Bereich. Vereinzelt wurden aber, vor allem nachts, bis zu 100 km/h innerorts gemessen.

Der Gemeinderat beschloss, beim Landratsamt eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsbereich auf 30km/h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu beantragen. Ebenso wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW über 7,5 t auf 30km/h auch tagsüber beantragt.

Die statistische Erhebung soll nach Neubau der Brandbachbrücke und Abklingen der Corona Pandemie anhand der Daten von den Geschwindigkeitsmesstafeln am Ortsende wiederholt werden.

 

  1. Zu Beginn der Sitzung wurde von uns beantragt die Vergaben von Planungsleistungen zum KiTa Neubau zu vertagen, da den Gemeinderäten dazu teils unzureichende, teils überhaupt keine Informationen zugegangen waren. Dies wurde abgelehnt.

9.1 Die Honorarerhöhung aufgrund der Kostenmehrung wurde genehmigt. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister architektonische Planungsleistungen in Höhe von 193.725,07 € zzgl. Mehrwertsteuer an die Firma rosbigalle+glauber planwerkstatt GmbH zu vergeben.

9.2 Weiter werden Planungsleistungen zum Brandschutz in Höhe von 5.000 € zzgl. Mehrwertsteuer an die Firma rosbigalle+glauber planwerkstatt GmbH vergeben.

9.3 Das Ingenieurbüro Schmidtlein wird mit der Tragwerksplanung des KiTa-Neubaus in Höhe von 25.190€ zzgl. Mehrwertsteuer beauftragt.

9.4 Die TGA-Planung wird an das Planungsbüro für Heizungs- und Sanitärtechnik Sebrantke mit Kosten von 92.901 € zzgl. Mehrwertsteuer vergeben.

9.5 Mit der Erstellung eines Energieverwendungsnachweises wird die Firma Basic beauftragt. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 2.400€ zzgl. Mehrwertsteuer an.

In Summe wurden somit Planungsleistungen von 379.866,48 Euro inklusive MwSt. (19%) beauftragt.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte am 30.07.2019 eine Erweiterung des eigentlichen KiTa-Neubaus beschlossen. Gemäß der letzten Bedarfsermittlung ist nur ein zweigruppiger Neubau förderfähig. Der Gemeinderat hatte jedoch einen dreigruppigen Bau mit einem zusätzlichen Raum im Obergeschoss beschlossen. Hierfür ergibt sich eine Kostenmehrung, welche die Gemeinde für den dritten Gruppenraum und den zusätzlichen Raum im Obergeschoss zu 100% selbst finanzieren muss.

Solange die Bedarfsplanung eine zweigruppige Lösung vorsieht, wäre aber nur gut die Hälfte der Kosten förderfähig. Die prozentuale Höhe der Förderung könnte gemäß den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung glücklicherweise wieder auf bis zu 90 % erhöht werden. Die Zuschüsse würden sich trotzdem auf weniger als die im Finanzplan vorgesehenen 1,6 Mio Euro belaufen.

Ein zweiphasiger Neubau der KiTa mit einem ersten zweigruppigen Bauabschnitt, sowie einem zweiten sobald die Förderfähigkeit dieser Erweiterung nachgewiesen werden könnte, würde den Gemeindehaushalt daher stark entlasten, die Kreditaufnahme für die Gemeinde würde stark reduziert. Das Konzept für die KiTa könnte belassen werden.

 

  1. Veröffentlichung aus dem nicht-öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung vom 7. Mai.
  2. Festsetzung der Entschädigung für den 1.Bürgermeister

Die Gemeindeordnung (Artikel 53 Abs. 2) gibt für Gemeinden von 1000 – 3000 Einwohnern einen Rahmen von 3.114,15 – 4.671,24 Euro vor. Die Gemeindeverwaltung hatte anhand der Einwohnerzahl (2071) von Dormitz rund 3.950 Euro berechnet.

Als Entschädigung für den 1.Bürgermeister wurden von der Mehrheit des Gemeinderats 4.300 Euro pro Monat festgesetzt, dies entspricht einer Gemeindegröße von über 2500 Einwohnern.

  1. Festsetzung der Telefon- und Kilometerpauschale für den 1.Bürgermeister

Als monatliche Pauschalen wurden für Telefon 30 Euro und für Fahrtkosten 120 Euro beschlossen.

  1. Festsetzung der Entschädigung für den weiteren Bürgermeister

Der zweite Bürgermeister erhält künftig monatlich 450 Euro.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung nicht behandelt aber vom 1. Bürgermeister veröffentlicht:

In diesem Zusammenhang wurde auch der Pflichtehrensold des ehemaligen 1. Bürgermeisters bekannt gegeben, welcher nicht Tagesordnungspunkt der nicht-öffentlichen Sitzung war, da er in der Gemeindeordnung (Artikel 60) anhand der Dauer der Amtszeit festgeschrieben ist. Unser Altbürgermeister war 30 Jahre für die Gemeinde tätig, davon 24 Jahre als 1. Bürgermeister und 6 Jahre als 2. Bürgermeister. Der Pflichtehrensold hierfür beträgt 1611 Euro monatlich

 

  1. Informationen / Anfragen von Bürgern den Gemeinderat & Bürgermeister über Gemeinderäte

Dr. Katja Walcher fragte bezüglich des Sachstandes des Baugebiets „Hinter der Lorenzerstraße“: Das Verfahren befindet sich in der Schwebe, die Eigentümer müssen eine Einigung erzielen.

Stefan Kammermayer erkundigte sich nach dem abgebauten Kletterturm am Spielplatz: Der Kletterturm musste aufgrund beschädigter Seile abgebaut werden. Ein Ersatz der Seile bzw. des gesamten Spielgeräts ist aufgrund der hohen Kosten kurzfristig nicht möglich.

Christine Schmieder-Bänsch: Wertstoffhof: Es wird nachgefragt, wann der Wertstoffhof wieder öffnet.

Thomas Bezold bemängelte die ungepflegten Gräber am Friedhof: Die Gemeinde schreibt die Besitzer nachlässig gepflegter Gräber an.

Neugestaltung des Bereiches der ehem. Friedhofshalle: 9.500€ sind im Haushalt dafür vorgesehen, bei der Gemeinde sind jedoch keine Angebote zu annehmbaren Kosten eingegangen. Marianne Mirsberger bat darum abweichend zum Beschluss des Gemeinderates doch wieder eine Verbreiterung der Schulstraße in diesem Bereich in die Planungen aufzunehmen.

Christoph Schmitt fragte nach eriner  Anbringung eines Tores zur Fernhaltung von Hunden an der neuen Dies wird überprüft

Christoph Schmitt wies auf Straßenschäden auch im Bankett vor und hinter der Brücke über die Schwabach in der Verlängerung Sebalder Straße in der Nähe des Sportplatzes hin: Beschädigungen werden geprüft und gegebenenfalls beseitigt. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Bürger jederzeit mit der Dormitz-App Schäden an die Verwaltung melden können.

Christoph Schmitt fragte nach der Ferienbetreuung der Grundschulkinder: Im Moment werden Gespräche zwischen der Mittagsbetreuung und der Verwaltung geführt, um eine Betreuung hinsichtlich Hygienekonzept auszuarbeiten. Allerdings kann nur eine beschränkte Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.

Christoph Schmitt hatte Fragen zur Versetzung der Pflöcke am Wegekreuz Kirchberg: Die Pflöcke am Wegekreuz werden aufgrund von Müllablagerung in der Vergangenheit nicht nach hinten versetzt.

Kanaldeckel Hauptstraße: Die Kanaldeckel an der Hauptstraße stehen deutlich hervor, es handelt sich somit um eine Gefahrenstelle. Marianne Mirsberger bat um Maßnahmen.