Im Klinikum Bayreuth GmbH gilt ab Freitag, 19. Juni eine erweiterte Besucherregelung
Neue Regelung für Patientenbesuche gilt ab Freitag – Besucherkreis erweitert, aber nach wie vor gilt: ein Besucher pro Tag
Die Klinikum Bayreuth GmbH geht bei der Regelung der Patientenbesuche den nächsten Schritt: Ab Freitag, 19.06.2020, ist nicht mehr nur eine feste Kontaktperson berechtigt, eine Patientin oder einen Patienten einmal am Tag für eine Stunde zu besuchen. Jetzt ist es neben der jeweiligen festen Kontaktperson zusätzlich direkten Angehörigen möglich, Besuche im Krankenhaus zu machen.
Direkte Angehörige sind:
- Ehegatten/Lebenspartner
- Mutter/Vater
- Schwester/Bruder
- Tochter/Sohn
- Enkel
Dass der Personenkreis der Besucher nunmehr erweitert wurde, hat allerdings keine Auswirkungen auf die weiterhin bestehende 1-1-1-Regelung. Nach dieser Vorgabe kann ein Patient einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen. Die Erleichterung der neuen Vorgehensweise besteht darin, dass die Patientin oder der Patient an unterschiedlichen Tagen einmal für eine Stunde von unterschiedlichen Personen besucht werden kann. Die Besuchszeiten bleiben unverändert (11 bis 17 Uhr).
In den besonderen Bereichen beider Betriebsstätten ist eine Erweiterung des Besucherkreises leider nicht möglich Dies sind:
- am Klinikum die Intensivstationen 18, 28 und 58
- an der Klinik Hohe Warte die Intensivstation 1, sowie die Stationen 2a, 2b und 3a.
Auf diesen Stationen müssen besonders strenge Hygienerichtlinien eingehalten werden. Besuche dort sind wie gehabt einer festen Kontaktperson erlaubt.
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