Wiederaufnahme des Freibadbetriebs im Landkreis Kulmbach
Anlässlich der Entscheidung des Freistaates Bayern, wonach der Betrieb in den bayerischen Freibädern ab dem 8. Juni wieder möglich ist, fand an diesem Mittwoch (03.06.2020) eine Besprechung mit den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen im Landratsamt statt.
Von der Möglichkeit der „Wiederöffnung“ kann nach jetzigem Stand vorerst nur die Stadt Kulmbach mit dem Kulmbacher Freibad Gebrauch machen. Aufgrund der notwendig einzuhaltenden Standards und aus organisatorischen sowie personellen Gründen stellt die Aufnahme des Freibadbetriebes allerdings für die anderen Kommunen im Landkreis eine deutlich größere Herausforderung dar. Daher kann aller Voraussicht nach außer dem Kulmbacher Freibad noch kein weiteres Freibad im Landkreis zu Beginn der zweiten Pfingstferienwoche öffnen.
Vor noch größeren Herausforderungen stehen die Kommunen, in denen Badeseen gelegen sind (Trebgast, Marktschorgast, Rugendorf). Wegen der Naturgebundenheit und der Zugangsmöglichkeiten sind hier neben den erwähnten Standards noch weitere Maßgaben zu beachten. Diesbezüglich werden aktuell Lösungen auch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Kulmbach erarbeitet. Ein Gespräch zur weiteren Abstimmung wurde vereinbart.
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