Kulmbach: Rückkehr zu regulärem Besucherverkehr im Landratsamt

Kulmbach, 28.05.2020: Ab Dienstag, 02. Juni 2020 sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Kulmbach und in den Rathäusern der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Kulmbach nach vorheriger Terminvergabe via Telefon oder E-Mail auch ohne zwingenden Grund wieder möglich. Das Landratsamt Kulmbach und die Städte, Märkte und Gemeinden waren und sind in der Corona-Pandemie als Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger da. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger war die persönliche Kontaktaufnahme in den letzten Wochen jedoch nur eingeschränkt möglich.

Aufgrund der derzeitigen positiven Entwicklung der Infektionszahlen in unserem Landkreis hat sich der Landkreis Kulmbach darauf verständigt, stufenweise zu einer gewissen „Normalität“ beim Besucherverkehr zurückzukehren. In Abstimmung zwischen Landrat Klaus Peter Söllner und dem Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Kreisverband Kulmbach, Bürgermeister Gerhard Schneider, wird diese Vorgehensweise auch den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Kulmbach empfohlen.

Ein unangemeldeter Besucherverkehr ist dennoch weiterhin nicht möglich. Es wird auch künftig um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung gebeten. „Wir beobachten täglich die Entwicklung der Corona-Fallzahlen und bewerten die sehr dynamische Lage ständig neu. Die von uns nun getroffenen Maßnahmen sind ein guter Weg, um den Virus weiterhin einzudämmen, das Gesundheitssystem langfristig zu entlasten und gleichzeitig mit ersten Lockerungen auf die aktuelle positive Entwicklung zu reagieren“, so Landrat Klaus Peter Söllner.

Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Dienstgebäude geltende Hygiene- und Abstandsregeln beachten und werden am Eingang der jeweiligen Dienstgebäude von den zuständigen Sachbearbeitern abgeholt. Eine persönliche Vorsprache ist nur für maximal zwei Personen gleichzeitig oder Familien mit Kindern möglich, für die eine Betreuung der Kinder nicht zu organisieren war oder die am Termin teilnehmen müssen. „Nur durch die Einhaltung entsprechender Maßnahmen wie etwa eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei nicht aus einem Haushalt stammenden Personen oder die richtige Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes, kann die derzeitige Infektionssituation beibehalten bzw. verbessert werden“, so die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Camelia Fiedler.

Der Verlauf der Fallzahlen und die Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung werden beobachtet und es wird weiterhin in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entschieden, ob die vorgesehenen Lockerungen dann auch entsprechend umgesetzt und beachtet werden und ob eventuell auch zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Lockerungen möglich sind.

Abwicklung Besucherverkehr am Landratsamt Kulmbach

Terminvergabe:

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch beim zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin, per E-Mail oder schriftlich.
Für alle allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 09221-707-0 oder per E-Mail an poststelle@landkreis-kulmbach.de.

Online-Termine für Kfz-Zulassung:

Für die Kfz-Zulassung kann auch die Online-Terminvereinbarung (www.landkreis-kulmbach.de/landratsamt-kulmbach/fuehrerschein-und-kfz-zulassungsstelle/) benutzt werden.

Es besteht in besonderen Einzelfällen die Möglichkeit, auch telefonisch Termine für die Zulassungsstelle zu vereinbaren.


Informationen zum Coronavirus:

Die Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Kulmbach stehen Ihnen für medizinische Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 09221/707-600 (Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) erreichbar.

Bei Fragen zu den Allgemeinverfügungen und Beschränkungen können Sie sich an die betreffende Hotline des Landratsamtes unter 09221/707-290 (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder per Mail an die Adresse ausgangsbeschraenkungen@landkreis-kulmbach.de wenden. Weitere Informationen finden Sie zudem auch auf den Internetseiten des Landratsamtes unter www.landkreis-kulmbach.de.