Rettungsschirm für Kommunen – Auch Kulmbach kann profitieren

Kürzlich stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein umfassendes Hilfsprogramm für die Städte und Gemeinden vor. Der Rettungsschirm des Bundes soll ca. 57 Mrd. € umfassen. Hierin enthalten sind 11,8 Mrd. € für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie. Für die Ablösung von Altschulden sind in etwa 45 Mrd. € vorgesehen. Hier sind die Altschulden aus Kassenkredite Kommunen gemeint und folglich auch nicht die Altschulden aufgrund von Investitions- oder Investitionsfördermaßnahmen. Die Kosten für beide Teile sollen gleichmäßig auf Bund und Länder verteilt werden.

Der Vorschlag des Bundesfinanzministers besteht demnach aus zwei Komponenten. Zum einen einer akuten Nothilfe, um die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Nach den Steuerschätzungen im Mai 2020 werden Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von bis zu 25% erwartet. Diese sollen mit den ca. 11,8 Mrd. € ausgeglichen werden.

Zum anderen ist eine Altschuldenhilfe für hoch verschuldete Städte und Gemeinden geplant. Der Schwerpunkt liegt demnach eindeutig bei der Lösung der Altschuldenproblematik und nicht in der Behebung der akuten Notsituation. „Die hoch verschuldeten Kommunen u.a. in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland würden mit dem Geld anderer Bundesländer entschuldet. Dieses Geld fehlt dann jedoch den anderen Ländern, um den eigenen Kommunen, welche nicht die Kriterien des Bundes für einen Altschuldenerlass erfüllen, mit geeigneten Förder- oder Entschuldungsprogrammen zu helfen“, erklärt Oberbürgermeister Ingo Lehmann.

Die Kassenkredite betragen in Bayern im Durchschnitt 14 €/Einwohner, in den o.g. Bundesländern zwischen 1.343 € und 2.070 € pro Einwohner. Die Bayerischen Kommunen würden daher von der zweiten, deutlich höheren Komponente nicht oder kaum profitieren. Der Freistaat Bayern müsste sich jedoch daran beteiligen, so dass diese Mittel für Maßnahmen in Bayern nicht mehr zur Verfügung stehen.

Oberbürgermeister Ingo Lehmann ergänzt, dass die Einnahmeausfälle, in erster Linie aus den sinkenden Gewerbesteuereinnahmen in diesem Jahr, nicht dazu führen dürfen, dass die Investitionen zurückgefahren werden und die Städte und Gemeinden als größte öffentliche Auftraggeber ihre Investitionstätigkeit zurückfahren. „Gerade die Kommunen müssen während und nach der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben, um die wieder einsetzende Wirtschaft mit Aufträgen zu unterstützen und somit den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Pandemie voranzutreiben.  Deshalb ist aus meiner Sicht die erste Komponente des Rettungsschirmes vollumfänglich zu befürworten. Mit einem pauschalierten Ausgleich kann den Kommunen schnell und unkompliziert geholfen werden. Die Entschuldung einiger hochverschuldeter Kommunen, vornehmlich nicht in Bayern, sehe ich kritisch, da der Anteil, den der Freistaat Bayern zu tragen hätte, fehlt, um mit eigenen Programmen den Kommunen vor Ort zu helfen“, erläutert Lehmann den Sachverhalt.