Erweiterung des Justizbetriebs im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg unter strengen Auflagen zum Gesundheitsschutz
Um effektiven Rechtsschutz auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, gleichzeitig aber auch die Besucherinnen und Besucher der Justizgebäude sowie die Justizbeschäftigten bestmöglichst zu schützen, wurden ab dem 11. Mai 2020 weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in den Justizgebäuden eingeführt. Parallel würden die Anzahl der Gerichtsverfahren sowie der weitere Gerichtsbetrieb schrittweise deutlich verstärkt. Die bisher gegen die Ausbreitung des Corona-Virus am Oberlandesgericht Bamberg eingeführten Schutzmaßnahmen hätten bereits Wirkung gezeigt. „Während des Dienstbetriebs kam es zu keinen Infektionen im Hause selbst“, zeigt sich der Präsident des Oberlandesgerichts Lothar Schmitt erfreut. „Nun sei es an der Zeit unter bestmöglichem Gesundheitsschutz den Gerichtsbetrieb weiter hochzufahren. Dies sei keine leichte Aufgabe“, so Präsident Schmitt.
Nachfolgende Maßnahmen sollen hierzu beitragen:
- Beim Betreten des Gebäudes und in den öffentlich zugänglichen Bereichen (Flure, Toiletten, etc.) wurde eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, welche mitzubringen ist, eingeführt. Diese Pflicht gilt für alle Personen, auch Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte und ehrenamtliche Richter. Ebenso werden die Justizbeschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Bei Betreten des Gerichtsgebäudes wird weiterhin von allen Personen eine schriftliche Selbstauskunft eingeholt, um eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können. Personen, die aufgrund dieser Angaben als erkennbar krank zu qualifizieren sind, wird das Betreten des Justizgebäudes verwehrt.
- Im Gebäude ist weiter zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- In den Sitzungssälen entscheiden die jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richter, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
- Zum Schutz aller Beteiligter wurden in zahlreichen Sitzungssälen Trennscheiben aus Plexiglas angebracht.
- Aufzugsanlagen dürfen grundsätzlich nur von einer Person benutzt werden, wobei gehandicapten Personen Vorrang zu gewähren ist.
- Im Gerichtsgebäude wurden zahlreiche Hinweisschilder aufgestellt, die sämtliche Personen auf die geltenden Regelungen aufmerksam machen und an die Einhaltung erinnern sollen.
Sowohl die Justizbeschäftigten als auch die Besucher hätten sich bisher erkennbar an die Abstandsregelungen gehalten. „Für die Disziplin, das Verständnis und das Mitwirken bei allen getroffenen Maßnahmen danke ich allen Beteiligten sehr“, so Präsident Schmitt. Für die getroffenen Maßnahmen bitte er alle um Verständnis und ein weiterhin besonnenes Verhalten. Er sei aufgrund der zahlreichen Ideen der Beschäftigten und des Verständnisses auch der Anwaltschaft und der Besucher überzeugt, dass man auch bei gesteigertem Gerichtsbetrieb den Infektionsschutz weiterhin gewährleisten könne. „Denn mit dem Virus werden wir leider noch länger leben müssen – auch in der Justiz“, so Präsident Schmitt.
Zum Hintergrund:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude am Wilhelmsplatz bisher auf das Nötigste beschränkt. Nunmehr soll der Gerichtsbetrieb schrittweise und unter Wahrung des Gesundheitsschutzes deutlich verstärkt werden.
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