MdL Sebastian Körber fordert Öffnungsperspektive für oberfränkisches Gastgewerbe ein

Sebastian Körber. (c) FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Bernhard Haselbeck

Sebastian Körber. (c) FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Bernhard Haselbeck

Oberfranken hat weltweit die meisten Brennereien und die höchste Dichte an Brauereien, Bäckereien und Metzgereien. Oberfranken ist Genussregion. Beispielhaft: Für die Fränkische Schweiz ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor. Das kleinteilige Gastgewerbe profitiert allein hier jährlich mit 160.3 Millionen Euro (vgl. dwif 2018 [1]) direkt vom Tourismus. Hotels und Gaststätten sind ein Jobmotor und leisten über Steuereinnahmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Wenn Andrea Luger die Bezirksvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA für Oberfranken davon spricht, dass die COVID-19-Pandemie eine „Katastrophe“ für die örtliche Gastronomie sei, muss die Politik mehr tun als eine bloße Mehrwertsteuersenkung – zeitlich befristet bis 30. Juni 2021 – zu propagieren. Der oberfränkische FDP-Landtagsabgeordnete Sebastian Körber aus Forchheim fordert daher eine echte Öffnungsperspektive für die bayerische Wirtshauskultur:

„Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat mit ihrer Flexiblen Corona-Exit-Strategie eine echte Perspektive für die Menschen in Oberfranken und Bayern geschaffen. Ich bin davon überzeugt, dass Wirtshäuser, Restaurants und Cafés unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygienevorschriften wie räumlicher Abstand zwischen Gästen, Schutz der Mitarbeiter, Desinfektionsvorschriften und maximalen Besuchergrenzen zum 04. Mai wieder öffnen könnten. Die Mehrwertsteuersenkung war notwendig und richtig, ist in der gegenwärtigen Situation allerdings ein Placebo: Sieben Prozent von Null ist immer noch Null. Die Wirte bauen ihre Zukunft nicht auf staatlichen Soforthilfen sondern auf einer selbstbestimmten Geschäftsgrundlage. Daher muss die Senkung auch nach dem 30. Juni 2021 fortbestehen. Daher müssen Gaststätten die Möglichkeit bekommen unter genannten Auflagen zumindest die Außenbewirtschaftung d.h. Biergärten und -keller zu öffnen.“