Ab Montag Maskentragepflicht im Landratsamt Kulmbach

Kulmbach, 24.04.2020: In Anlehnung an die getroffenen Regelungen für den Geschäfts- und Dienstleistungsbereich wurden die folgenden Festlegungen für das Landratsamt Kulmbach ab kommenden Montag, den 27.04.2020 getroffen:

Die Besucherinnen und Besucher, die das Gebäude aufgrund eines triftigen Grundes einen Termin vereinbart haben, haben nur mit einem entsprechenden Mund- und Nasenschutz (z. B. Community-Maske) Zutritt zum Landratsamt Kulmbach.

Ab Montag ist auch von unseren Mitarbeitern/innen in den öffentlichen Verkehrsflächen (außerhalb der jeweiligen Büros) und bei Kontakt mit Besuchern ausnahmslos ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Diese Regelung dient vorwiegend dem Fremd-, aber auch dem Eigenschutz.

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) und allgemeine Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.