Stadtverband Bamberg verkündet frohe Kunde für Sport- und Schützenvereine

Vereinspauschale wird verdoppelt – Vorstandsmitglied Saal: „Sie soll unbürokratisch und schnell zur Verfügung stehen“

Gute Kunde für die Sport- und Schützenvereine. Am Dienstag hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr zu verdoppeln. Der Betrag beläuft sich somit auf 40 Millionen Euro. In der aktuellen Corona-Krise ist dies eine notwendige Unterstützung der Vereine, wie Andreas Saal, Vorstandsmitglied des Stadtverbandes für Sport Bamberg, mitteilt: „Sie ist auch für unsere Sportvereine und für deren Mitglieder eine große Herausforderung. Es ist eine harte Zeit für uns alle – gerade für diejenigen, die den Sport lieben und mit Leidenschaft in den Vereinen Sport treiben. Niemand weiß, wann der Alltag wieder einkehren kann. Viele vermissen schon jetzt die Gemeinschaft und die schönen Momente, die uns der Vereinssport bietet. Auch die finanziellen Auswirkungen sind teilweise erheblich. Deshalb finde ich es gut, dass der Freistaat Bayern seine Vereine nicht hängen lässt und die Vereinspauschale verdoppelt. Wichtig ist, dass sie unbürokratisch und schnell unseren Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll. Die Vereine brauchen die Unterstützung sofort. Zusätzlich sollten die Vereine auch das Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen, das man beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung u. Energie beantragen kann.“ Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt.

Die von der Staatsregierung verhängte und noch geltende Ausgangsbeschränkung erlaubt, darauf macht der Stadtverband auch aufmerksam, ausdrücklich Sport und Bewegung an der frischen Luft. So sind zum Beispiel Joggen, Wassersport auf natürlichen Gewässern, Reiten oder Fahrradfahren möglich. „Doch bitte nicht vergessen, dass trotz des Erlaubten nach wie vor gilt: Gruppenbildungen sind nicht zulässig, der Mindestabstand ist nach wie vor zu wahren“, erinnert der Vorsitzende des Stadtverbandes, Wolfgang Reichmann.