Vorläufige Ausgangsbeschränkung – Verstöße am Wochenende
(ots) – Am vergangen Wochenende (27.03.20 – 29.03.20) verzeichnete die mittelfränkische Polizei zahlreiche Verstöße gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung. Die Polizei appelliert daher erneut an die Bevölkerung und bittet eindringlich um die Einhaltung der bestehenden Vorgaben.
Im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken kam es am vergangenen Wochenende zu zahlreichen Verstößen gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung. Das schöne Frühlingswetter verleitete viele Menschen dazu – trotz des bestehenden Verbotes – die eigenen vier Wände zu verlassen und nach draußen zu gehen.
Der größte Teil der Beanstandungen war auf den unerlaubten Aufenthalt in der freien Natur zurückzuführen. Besonders häufig waren folgende Verstöße zu verzeichnen:
- Personen treffen sich mit Bekannten/Freunden/Verwandten, die nicht mit ihnen in einem Haushalt wohnen, um spazieren zu gehen, gemeinsam Sport zu treiben
- Menschen suchen Plätze in der freien Natur auf (beispielsweise Seen, Parks, Wiesen) und lassen sich dort auf Decken, mitgebrachten Stühlen oder Bänken nieder um dort längere Zeit zu verweilen
- Personengruppen treffen sich zum Grillen oder Picknicken an o.g. Örtlichkeiten.
Der Polizei ist es ein Anliegen, die Menschen noch einmal eindringlich zu sensibilisieren. In einer für uns alle schweren Zeit ist es umso wichtiger, dass sich alle an die bestehenden Vorgaben halten.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass das Verlassen der eigenen Wohnung derzeit nur mit triftigem Grund gestattet ist.
Sportausübung in der freien Natur oder Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des gleichen Haushaltes und ohne sonstige Gruppenbildung (auch dann nicht, wenn man sich zufällig im Wald etc. trifft). Das gemeinsame Joggen oder Fahrradfahren mit Bekannten und Freunden ist derzeit nicht möglich, weil nicht erlaubt.
Das Niederlassen (auch im Rahmen eines Spazierganges oder der Sportausübung) auf Wiesen, Parkbänken oder an Seen etc. ist nicht gestattet. Es ist hier zu unterscheiden, zwischen einer kurzen Verschnaufpause (die die wenigsten Menschen während eines Spaziergangs benötigen werden) oder einem „auf der Bank die Sonne genießen“.
Eisdielen ist es derzeit gestattet, Eis zum Mitnehmen über die Ladentheke zu verkaufen. Wenn im Rahmen eines Spazierganges (auch hier lediglich alleine oder mit der eigenen, im gleichen Hausstand lebenden Familie) ein Eis gekauft wird, so ist auch hier ein Niederlassen auf Bänken etc. in der Nähe nicht erlaubt. Beim Anstehen an der Theke ist der vorgegebenen Mindestabstand zu anderen Kunden einzuhalten.
Auch Motorradfahrer müssen derzeit auf reine Vergnügungsfahrten mit ihrem Zweirad verzichten.
Die Polizei bittet eindringlich um die Beachtung der bestehenden Vorgaben. Sie ist mit starken Kräften im Einsatz um Verstöße, zum Schutz aller, konsequent zu verfolgen.
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