Landratsamt Kulmbach: Kein Reitunterricht im Katastrophenfall

Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass nach unserer Einschätzung eine Reitschule eine Einrichtung ist, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dient, sondern der Freizeitgestaltung. Der Betrieb von Reitschulen ist somit gemäß Ziffer 2 der Allgemeinverfügung vom 16.3.2020 seit 17. März bis einschließlich 19. April 2020 untersagt. Bitte beachten Sie zudem stets die allgemeinen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen. (siehe: www.landkreis-kulmbach.de)